Zum Verkauf steht ein zuk nftiges Baugebiet in Sorghof bei Vilseck. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im rechtswirksamen Fl chennutzungsplan (FNP) der Stadt Vilseck als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Der r umliche
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Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplanes umfasst die Fl.Nr. 1630/18, sowie Teilfl chen der Fl.Nr. 1630, 1643/1, 1645/1 der Gemarkung Langenbruck. Er hat eine Gesamtfl che von ca. 2,3 ha. Der r umliche Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: im Norden Teilfl chen der Flurst ck-Nr. 1630; im Osten die Flurst ck-Nrn. 1643/10, 1643/9, 1630/11, 1630/7, 1630/12, 1630/6 sowie 1630/1, im S den Teilfl chen der Flurst ck-Nr. 1645/1 (Kreisstra e AS 16, K rmreuther Stra e), im Westen Teilfl chen der Flurst ck-Nrn. 1630 und 1643/1. Der Stadtrat der Stadt Vilseck hat am 21. M rz 2022 in ffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Gr nordnung f r das Baugebiet Brunnleite beschlossen. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Allgemeine
Lage: Die Grundstücke liegen sehr ruhig gelegen in einem Neubaugebiet im Ortsteil Sorghof bei Vilseck. GESCHÄFTE, ÄRZTE, APOTHEKEN, GASTRONOMIE: + Lebensmittel- und Drogeriemärkte, Getränkemarkt, Bäckerei, Bank, Allgemein- und Fachärzte sowie
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Apotheken und diverse Restaurants finden sie ca. 6 Fahrminuten entfernt. KINDERGARTEN & SCHULEN: + Kindergarten befindet sich ca. 12 Gehminuten entfernt + Grund-und Mittelschule befindet ca. 7 Fahrminuten oder entfernt + Realschule und Gymnasium befinden sich in Weiden ca. 36 Fahrminuten entfernt FREIZEITEINRICHTUNG & ERHOLUNG: + nahegelegene Wälder bieten sich für schöne lange Spaziergänge an + Sport- und Freizeiteinrichtungen finden Sie in der näheren Umgebung
Stichworte: Bundesland: Bayern
Provision: 3,57 % inkl 19 % MwSt. Nach notarieller Beurkundung zahlt der Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inkl. 19 % MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis.
Zum Verkauf steht ein zukünftiges Baugebiet in Sorghof bei Vilseck.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Vilseck als „Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Der räumliche
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Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplanes umfasst die Fl.Nr. 1630/18, sowie Teilflächen der Fl.Nr. 1630, 1643/1, 1645/1 der Gemarkung Langenbruck. Er hat eine Gesamtfläche von ca. 2,3 ha.
Der räumliche Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: im Norden Teilflächen der Flurstück-Nr. 1630; im Osten die Flurstück-Nrn. 1643/10, 1643/9, 1630/11, 1630/7, 1630/12, 1630/6 sowie 1630/1, im Süden Teilflächen der Flurstück-Nr. 1645/1 (Kreisstraße AS 16, Kürmreuther Straße),
im Westen Teilflächen der Flurstück-Nrn. 1630 und 1643/1.
Der Stadtrat der Stadt Vilseck hat am 21. März 2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Brunnleite“ beschlossen. Als Art der baulichen Nutzung soll ein „All
Lage: * kleiner Ort in der Gemeinde Hahnbach
Sonstiges: * Bodengutachten vorhanden * Sattel- oder Walmdach möglich * vorhandener Kanal auf dem Grundstück wurde stillgelegt * kein Bauzwang
Provision: 4,76 % (inkl. MwSt.)
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inkl. MwSt. Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 4 % aus dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen MwSt., somit gesamt 4,76 %.
Objektbeschreibung: Das hier angebotene Gewerbegrundstück befindet sich in absoluter Bestlage, direkt an der Hauptverkehrsstraße der aufstrebenden Stadt Grafenwöhr, und bietet eine einmalige Chance für Investoren und Bauträger. Das 5.261 m2
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große Grundstück ist voll erschlossen und ist aktuell mit einem stillgelegten Gewerbekomplex bebaut, dass nach einem Brandschaden abrissreif ist. Durch die stattliche Größe des Grundstücks eignet sich dieses ideal für Gewerbebetriebe oder Supermarktketten. Da sich das Grundstück in einem Mischgebiet befindet, ist eine Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern oder die Unterteilung in einzelne Parzellen, ebenfalls denkbar. Optional können zusätzlich weitere 3.601 m2 erworben werden, die derzeit mit Wohngebäuden bebaut sind.
Besichtigungstermine: Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser nur mit vorherigem Vermögensnachweis oder Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank möglich ist. Anfragen