Das Grundstück wurde bisher als Parkplatz genutzt. Neben dieser Nutzung ist das Areal aber auch als Lagergrundstück, Containergrundstück oder LKW- Stellplatz nutzbar. Das Quartier ist eingezäunt, der Zugang erfolgt über ein zweiflügliges Tor.
Dieser Standort für Ihr neues Eigenheim befindet sich im Ortsteil Mülsen St. Niclas und liegt hier am Rand der Gemeinde. An dem Standort grenzen Bebauungen aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Feld- bzw. Wiesenflächen an. Die Baugrundstücke
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befinden sich im Geltungsbereich des zu planenden Bebauungsplans "Mülsen Waldstraße". Eigentümer der zu überbauenden Fläche ist die Ev.-Luth. Kirche St. Nicolai. Mit der Planung und deren Realisierung wird damit dem Konzept am Standort entsprochen. Das Grundstück wird versorgungs- und verkehrstechnisch über die geplante Erschließungsstraße - Erweiterung der Waldstraße - und die August-Bebel-Straße erschlossen. Die geplante Erschließungsstraße bindet als Sackgasse an die vorhandene Waldstraße an. Das gesamte Erschließungsgebiet wird im Trennsystem entwässert. Der geplante Mischwasserkanal stellt eine Verlängerung des bestehenden Mischwasserkanals in der Waldstraße dar. Übergabepunkt ist der vorhandene Schacht des Mischwassersammlers der Wasserwerke
Das Grundstück erstreckt sich über etwa 1.450 Quadratmeter und bietet viel Platz für den Bau eines Einfamilienhauses mit Garten. Das Grundstück wurde bereits mit einem Einfamilienhaus beplant und eine Baugenehmigung erwirkt. Auf insgesamt 157m2
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Wohnfläche sind fünf großzügige Zimmer untergebracht. Das Haus kann in energetischer Holzrahmenbauweise errichtet werden und individuell ausgestattet werden. KfW 40 nh ist möglich. Weiter Info zum Bauträger unter www.stimmo.de
Das angebotene Grundstück wird im Erbpachtverfahren vergeben. Die jährliche Pacht beträgt 844,00 EUR und wird auf 75 Jahre verpachtet, danach kann die Pacht verlängert werden. Die Lage des Grundstücks ist annähernd eben und es gibt eine
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Böschung. Bebaut ist es mit einem Gartenhaus. Die Medien liegen in der Straße. Das Flurstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, ebenso liegt es nicht in einem Erhaltungs- oder Sanierungsgebiet. Aufgrund der Auskunft der Stadt Adorf befindet sich das Flurstück im baulichen Innenbereich nach § 34 BauGB. Es ist nach Auskunft der Stadtverwaltung eine Bebauung mit einem Mehr- oder Einfamilienwohnhaus möglich.