Vierraum-Dachgeschosswohnung mit Einbauküche (Grundausstattung ohne Herd und Kühlschrank)
Die einzubauenden Einbauküchen werden vom Vermieter an den Mieter veräußert und bei gegenseitigem Wunsch bei Auszug zum Zeitwert zurückgekauft.
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Natürlich dürfen diese auch mitgenommen werden. Die Veräußerung erfolgt über eine Anzahlung von mindestens 50% und monatlichen Raten neben der Miete.
Gegenseitiger Kündigungsverzicht von 24 Monaten