Dieses Objekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert und kann nur an Personen vermietet werden, die ein Wohnberechtigungsschein nach § 8 NWoFG besitzen. § 8 NWoFG:
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https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/deaedda3-1807-3b84-999b-bfd012595865 Die Belegung ist für 4 Personen vorgesehen. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss. Vorraussichtlicher Erstbezug: 01.03.2025. Der Energieausweis wird z.Zt. erstellt.
Dieses Objekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert und kann nur an Personen vermietet werden, die ein Wohnberechtigungsschein nach § 8 NWoFG besitzen. § 8 NWoFG:
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https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/deaedda3-1807-3b84-999b-bfd012595865 Die Belegung ist für 2 Personen vorgesehen. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Vorraussichtlicher Erstbezug: 01.03.2025. Der Energieausweis wird z.Zt. erstellt.
Dieses Objekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert und kann nur an Personen vermietet werden, die ein Wohnberechtigungsschein nach § 8 NWoFG besitzen. § 8 NWoFG:
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https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/deaedda3-1807-3b84-999b-bfd012595865 Die Belegung ist für 2 Personen vorgesehen. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss. Vorraussichtlicher Erstbezug: 01.03.2025. Der Energieausweis wird z.Zt. erstellt.
Dieses Objekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert und kann nur an Personen vermietet werden, die ein Wohnberechtigungsschein nach § 8 NWoFG besitzen. § 8 NWoFG:
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https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/deaedda3-1807-3b84-999b-bfd012595865 Die Belegung ist für 4 Personen vorgesehen. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Vorraussichtlicher Erstbezug: 01.03.2025. Der Energieausweis wird z.Zt. erstellt.