Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der verschiedenen Parteien in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter kann bestimmte Dinge verbieten und dem Mieter Pflichten auferlegen. Er kann allerdings nicht alles verbieten und muss ein paar Regeln beachten.
Der Vermieter kann dem Mieter bestimmte Aufgaben erteilen, wie beispielsweise die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst. Welche Regelungen der Vermieter noch bestimmen kann, hängt davon ab, in welcher Form die Hausordnung vorhanden ist. Ist dieser Bestandteil des Mietvertrags, oder liegt er als Anhang bei, kann der Vermieter dem Mieter Pflichten auferlegen. Ist die Hausordnung nur als Aushang im Treppenhaus vorhanden, darf der Vermieter dem Mieter keinerlei Aufgaben außerhalb seiner vertraglichen und rechtlichen Pflichten zuteilen.
Was darf der Vermieter in der Hausordnung bestimmen?
In der Hausordnung kann der Vermieter Regeln aufstellen, wie beispielsweise das Einhalten der gesetzlichen Ruhezeiten. Die Nachtruhe besteht zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Die Mittagsruhe zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr. Dieser Punkt muss nicht Bestandteil des Mietvertrags sein, denn bei dieser Regelung handelt es sich um eine gesetzliche Regelung. Ist ein Gemeinschaftsgarten vorhanden, ist es ratsam in der Hausordnung bezüglich der Gartennutzung Regeln festzulegen. Regeln im Bezug auf das anbauen von Gemüse oder aufstellen von Gartenmobiliar müssen nicht im Mietvertrag gesondert verfasst werden. Möchte der Vermieter den Mieter bei der Gartenpflege in die Pflicht ziehen, ist Voraussetzung, dass diese Aufgaben Bestandteil des Mietvertrages sind. Regelungen bezüglich der Reinigung des Treppenhauses oder Kellerräume, sowie im Winter das Schnee schippen, müssen ebenfalls im Mietvertrag geregelt werden. Falls dies nicht der Fall ist, ist der Mieter nicht verpflichtet dem nachzukommen. Der Vermieter darf bei Weitem nicht alles vorschreiben, ihm werden hierbei Grenzen gesetzt. Der Vermieter darf beispielsweise kein Duschverbot nach 22.00 Uhr verhängen. Des Weiteren ist es nicht zulässig, dass der Vermieter Besuchszeiten vorschreibt oder ein Besuchsverbot für Gäste des Mieters erteilen. Es ist dem Mieter selbst überlassen, wann er Besuch bekommt und wer bei ihm übernachtet. Möchte ein Mieter in seiner Mietwohnung Rauchen, ist dies prinzipiell gestattet. Eine Ausnahme ist, wenn andere Mieter sich davon gehört fühlen, oder der Rauch zu einer extremen Geruchsbelästigung führt, kann der Vermieter das Rauchen untersagen.