Eigentümer einer gewerblichen Immobilie wie beispielsweise ein Restaurant, Café, Hotel oder ein landwirtschaftliches Grundstück bieten diese Objekte oft zur Pacht an. Ein Pachtvertrag ähnelt dem eines Mietvertrags, dennoch gibt es ein paar wesentliche Unterschiede, die es zu beachten gilt.
Was unterscheidet den Pachtvertrag von einem Mietvertrag?
Der wesentliche Unterschied von einem Pachtvertrag zu einem Mietvertrag ist, dass dem Pächter einer Immobilie deutlich mehr Nutzungsrechte eingeräumt werden. Das bedeutet, der Pächter kann aus der gepachteten Immobilie Gewinne erwirtschaften, was bei einer Vermietung nicht zulässig ist. Die monatlich zu zahlende Pachtzinsen können vom Verpächter im gesamten Zeitraum der Verpachtung nicht erhöht werden. Im Vergleich zur Pacht kann bei einer Vermietung nach Einhaltung einiger Regeln eine Mieterhöhung erfolgen.
Was wird in einem Pachtvertrag geregelt?
Einer der wichtigsten Punkte eines Vertrages ist die Dauer der Pacht, die vorgesehen ist. Dabei sind keine Grenzen gesetzt, je nach Vereinbarung kann die Dauer von einem bis hin zu lebenslänglich betragen. Der Verpächter der Immobilie hat einen Anspruch auf einen Pachtzins, welcher monatlich vom Pächter zu zahlen ist. In der Gastronomie ist es häufig der Fall, dass der Pachtzins sich vom Umsatz abhängig macht. Das bedeutet in Monaten, indem der Umsatz schwach ist, muss der Pächter weniger Pacht zahlen als in Monaten, indem er einen hohen Umsatz erzielt hat. Will der Verpächter sichergehen, dass er bei ausbleibendem Umsatz des Pächters trotzdem seine Pacht bekommt, kann er einen monatlichen Mindestbetrag im Vertrag festlegen.