Die Miete geht in die Höhe, davor bangen viele Mieter. Was muss der Vermieter aufgrund gesetzlicher Regelung einhalten? Der Vermieter darf die Miete nicht nach Belieben erhöhen. Es ist klar gesetzlich festgelegt, in welchen Abständen und um wie viel der Vermieter den Preis steigern darf.
Die Kappungsgrenze bei Mieterhöhung
Der Vermieter darf frühestens ein Jahr nach dem Einzug und nach schriftlichem Ankündigen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Es gibt eine sogenannte Kappungsgrenze, die feste Regeln für die Erhöhung der Miete festlegt. Die Kappungsgrenze schreibt vor, dass eine Miete innerhalb von drei Jahren nicht über 20 % zunehmen darf. Die einzelnen Bundesländer haben das Recht für Städte und Gemeinden die Kappungsgrenze auf 15 % zu senken, wenn der Mietwohnungsmarkt kritisch ist. Dieser Sonderfall ist auf fünf Jahre beschränkt.
Was ist der Mietspiegel?
Eine Mieterhöhung kann von dem Vermieter anhand des aktuellen Mietspiegels zustande kommen. Das Ermitteln des Mietspiegels erfolgt anhand von Umfragen, wie hoch die aktuelle durchschnittliche Miete in den verschiedenen Ortsteilen ist. Liegt der Mietspiegel frei zugänglich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Kopie beizufügen. Eine Sache gilt es in dieser Hinsicht zu beachten. Der Vermieter darf, falls kein Mietspiegel für die entsprechende Ortschaft vorliegt, eine Mieterhöhung unter keinen Umständen mit dem Mietspiegel der Nachbargemeinde begründen. Die Mieterhöhung ist rechtens, wenn der Vermieter diese mit drei Vergleichs Immobilien begründet. Eine Prämisse diesbezüglich ist, dass die genannten Immobilien vergleichbar in Bezug auf Lage, Ausstattung und Größe sind. Vergleichsobjekte muss der Vermieter präzise benennen, sodass diese ohne weitere Probleme auffindbar sind.