Selbstauskunft- was müssen Mieter offen legen?

Vermieter verlangen vom potenziellen Mieter oftmals eine Selbstauskunft, um sich vor Mietausfällen und Mietnomaden zu schützen. Für die Selbstauskunft gibt es bestimmte Regeln. Der Vermieter darf bei Weitem nicht alles fragen. Diesbezüglich sind klare rechtliche Regeln festgelegt.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Der Vermieter darf nach den wirtschaftlichen Verhältnissen bezüglich Einkommen des Mieters fragen, um sich vor Mietausfällen zu schützen. Im Großen und Ganzen gilt, wenn der Vermieter nicht nachfragt, muss der Mieter keine Auskunft geben.
Der Mieter muss bei Fragen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, diese wahrheitsgemäß beantworten. Sagt er diesbezüglich nicht die Wahrheit, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos Kündigen und im schlimmsten Fall den Mietvertrag anfechten. Des Weiteren kann der Vermieter sich bei einer Auskunftei wie beispielsweise die Schufa über die Bonität des Mietinteressenten erkundigen. Die Schufa liefert ausschließlich die Auskunft, ob positive Vertragsinformationen vorliegen oder das Gegenteil der Fall ist. Konto- oder Kreditinformationen sind in dieser Auskunft nicht enthalten, der Vermieter hat kein Anrecht solche Informationen zu erfahren.


Welche Fragen darf der Vermieter nicht stellen?

Hat der Mieter ein laufendes Insolvenzverfahren, ist er in der Pflicht dem Vermieter diese Angelegenheit ungefragt mitzuteilen. Fragen, die das Hobby betreffen, den persönlichen Musikgeschmack oder Vorstrafen muss der Mieter nicht beantworten. Der Mietinteressent darf bei solchen Fragen ohne mit Konsequenzen zu rechnen flunkern. Um die Chancen zu erhöhen, die besichtigte Wohnung zu ergattern, ist es sinnvoll zum Besichtigungstermin die Selbstauskunft vorzulegen. Im Internet kann ein Vordruck für Selbstauskünfte herunterladen und ausgedruckt werden, um diesen am Tag der Besichtigung vorlegen zu können. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Mietinteressent somit unerwünschte und unzulässige Fragen vermeiden kann.


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