Wohngeld - Wer darf es beantragen?

Bei Wohngeld handelt es sich um eine staatliche Hilfe für Menschen mit geringem Einkommen. Dabei kann es sich um Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Geringverdiener oder Studenten handeln. Grundsätzlich sollen Haushalte gefördert werden, die aus eigenen Mitteln keinen lebensgerechten Wohnrauch finanzieren können. Wohngeld kann sowohl für Mieter als Mietzuschuss als auch für Eigentümer als Lastenzuschuss ausgezahlt werden.


Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wer Wohngeld erhalten darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie sind die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und deren Gesamteinkommen entscheidend. Zusätzlich werden das durchschnittliche Mietpreisniveau und die Wohnungsgröße mit in Betracht gezogen. Dabei gelten festgelegte Obergrößen bezüglich des Mietpreises und der Quadratmetergröße. Vom Bundesbauministerium werden Wohngeldtabellen zur Verfügung gestellt, aus denen detaillierte Informationen über die Ansprüche hervorgehen.
Die Sozialleistung soll Lebenshaltungskosten und die Mietkosten für eine angemessene Wohnung abdecken. Das Wohngeld wird für einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt, der regelmäßig verlängert werden muss. Dementsprechend muss fristgerecht ein neuer Antrag gestellt werden, um das Wohngeld weiter beziehen zu dürfen.


Wie wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld muss in der Regel bei der Wohnortgemeinde anhand eines Wohngeldantrags beantragt werden. Dafür existieren vorgefertigte Formulare, die bei der zuständigen Stelle ausgehändigt werden. Optional können Wohngeldformulare im Internet heruntergeladen werden.

 

Siehe auch

Mieterhöhung

Mietvertrag


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