Das ca. 431 qm große Grundstück befindet sich in zweiter Reihe in einer absolut ruhigen Anliegerstraße (Sackgasse) und bietet einen herrlichen Blick auf das Waldgebiet Tegeler Forst. Das Grundstück ist rechteckig geschnitten und verfügt über
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Außenmaße von ca. 16 x 27 Metern. Für das Gebiet ist kein Bebauungsplan festgesetzt und die Bebaubarkeit richtet sich somit nach §34 BauGB (Nachbarbebauung). Das Bauvorhaben muss sich also in Art und Maß in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen. Die gebietstypische GFZ liegt bei 0,4 und die GRZ bei 0,2. Nach Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt können Sie hier ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen oder mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss realisieren. Auch ein klassischer Bungalow ist natürlich möglich. Anschlüsse an Gas, Strom und Frischwasser liegen vor. Die Abwasserentsorgung erfolgt in der gesamten Straße jeweils über entsprechende Tanks. Auf dem Grundstück befinden sich ein nicht zu dauerhaften Wohnzwecken geeignetes G
Dieses großzügige Baugrundstück hat eine Trapez-ähnliche Form. Die insgesamt 1.200 m² lassen sich teilen - ab einer Fläche von ca. 450 m² macht das Sinn. Genauere Angaben dazu ergeben sich aus örtlichen Arbeiten zum Teilungsentwurf durch
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einen Vermesser. Es gibt eine Baufluchtlinie, etwa 6 m hinter der Straßengrenze.
Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Einfamilienhaus ist durch mehrfache Erweiterungsbauten innerhalb 1928-1990 entstanden und ist nicht erhaltenswert. Die abzureißende Baulichkeit verfügt über einen Teilkeller mit Ölheizung.
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Das Baugrundstück ist sehr gut geschnitten und läßt verschiedene Bebauungsmöglichkeiten zu. Zum Beispiel: Mehrfamilienhaus (bis 5 WE), Villa, großzügiges Doppelhaus, Einfamilienhaus und Doppelhaus, Reihenhaus. Zu den Bebauungsmöglichkeiten gibt es Vorgespräche mit dem Stadtplanungsamt Reinickendorf, die bei Interesse in einem persönlichem Gespräch wiedergegeben werden können. Das Grundstück ist grundsätzlich teilbar. Hierzu gibt es von einem öffentl. best. Vermesser erarbeitete Teilungsvorschläge.
Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Einfamilienhaus ist durch mehrfache Erweiterungsbauten innerhalb 1928-1990 entstanden und ist nicht erhaltenswert. Die abzureißende Baulichkeit verfügt über einen Teilkeller mit Ölheizung.
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Das Baugrundstück ist sehr gut geschnitten und läßt verschiedene Bebauungsmöglichkeiten zu. Zum Beispiel: Doppelhaus oder Einfamilienhaus. Zu den Bebauungsmöglichkeiten gibt es Vorgespräche mit dem Stadtplanungsamt Reinickendorf, die bei Interesse in einem persönlichem Gespräch wiedergegeben werden können. Das Grundstück ist grundsätzlich teilbar. Hierzu gibt es von einem öffentl. best. Vermesser erarbeitete Teilungsvorschläge.
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Auf diesem sehr attraktiven Grundstück ist ein wunschgemäßer Neubau auf einer Fläche von ca. 118 m2 entsprechend § 34 BauGB denkbar. Zum Beispiel ist ein Einfamilienhaus mit einem Erd- und Staffelgeschoss vorstellbar. Das von einem Abrisshaus
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befreite und geräumte Grundstück ist bereit für eine Neubebauung. Ergreifen Sie jetzt die Chance für den Bau ihres Traumhauses.