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Indexmiete - Wann ist Mieterhöhung zulässig?

Was bedeutet Indexmiete?

Bei der Indexmiete handelt es sich um eine variable Miete für Immobilienobjekte. Dies kann eine Wohnung oder ein Gewerberaum sein. Indexmiete wird von Mieter und Vermieter im Mietvertrag festgelegt und ist in §557b BGB geregelt. Die Berechnung der Indexmiete richtet sich nach den vom Statistischen Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltung von privaten Haushalten in Deutschland.

 

Mieterhöhung: Ab wann zulässig?

Voraussetzungen für die Indexmiete sind, dass die Berechnung offengelegt wird, Mieterhöhungen schriftlich
festgehalten werden und ein Jahr lang nicht verändert werden. Laut § 560 BGB sind Erhöhungen der
Betriebskostenpauschale aufgrund von gestiegenen Betriebskosten während der vereinbarten Indexmiete zulässig.
Eine Mieterhöhung im Zuge einer Modernisierung ist zulässig, wenn die Modernisierung zur Einhaltung von gesetzlich oder behördlich vorgegebenen Auflagen dient. Die Mieterhöhung muss anhand einer Erhöhungserklärung des
Vermieters schriftlich angekündigt werden, damit eine
Verwirkung stattfindet.
Bei Gewerbemietverträgen gelten übereinstimmende Regelungen.

 

Was sind die Unterschiede von Staffelmiete und
Indexmiete?

Bei der Staffelmiete erfolgt keine rechtlich festgelegte Orientierung am Preisindex des Statistischen Bundesamts. Bei Staffelmieten kann ebenfalls eine jährliche Mieterhöhung erfolgen. Diese ist vorab im Mietvertrag mit Angabe von
Umfang und Zeitpunkt der Erhöhung von vornherein festgelegt.

 

Siehe auch

Mieterhöhung

Mietvertrag

Staffelmiete


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