Unter Kaltmiete versteht sich die sogenannte Nettomiete oder Grundmiete. In dem Betrag sind keinerlei Nebenkosten enthalten. Neben der Kaltmiete verlangt der Vermieter eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Diese Vorauszahlung ist ein monatlich zu zahlender Abschlag, dies bedeutet am Ende des Jahres erfolgt eine Abrechnung. In der Abrechnung wird der Verbrauch analysiert. Ist der Verbrauch höher und es entstehen kosten weitaus über der Abschlagszahlung, kommt auf dem Mieter eine Nachzahlung zu. Im Gegenzug erhält der Mieter bei geringerem Verbrauch eine Rückzahlung des Differenzbetrages.
Kaltmiete- und der Bezug zum Mietspiegel
Es besteht ein klarer Bezug von der Kaltmiete oder Nettomiete zum Mietspiegel. Die Kaltmiete ist ein wichtiger Vergleichswert, da dieser Wert in die Berechnung des Mietspiegels mit eingeht. Der Mietspiegel stellt in einer nach Stadtteilen ausgegliederten Übersicht die Mieten einer Stadt oder Gemeinde dar. Aus den Ergebnissen kann für verschiedene Wohnlagen der jeweilige Durchschnitt der Mietpreise abgelesen werden.