Bei einer Neuvermietung darf der Vermieter eine Mietkaution von bis zu drei Monatsmieten verlangen. Die höhe der Kaution ist im Mietvertrag hinterlegt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit bei Mietausfällen oder Schäden, denen der Mieter nach dem Auszug nicht nachgekommen ist. Der Mieter muss die gesamte Mietkaution nicht sofort dem Vermieter zahlen, es besteht die Möglichkeit die Kaution in drei gleich hohen Monatsraten zu bezahlen. Diese Regelung ist im Mietrecht festgeschrieben und der Vermieter muss dem Mieter diese Teilzahlungen ermöglichen. Für den Vermieter gilt, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Insolvenzfestem Konto anzulegen. Die aus der hinterlegten Kaution gewonnenen Zinsen stehen dem Mieter zu. Die Mietkaution setzt sich aus der Kaltmiete der jeweiligen Immobilie zusammen.
Welche Möglichkeiten der Kautionszahlung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten die Kaution zu zahlen, hierbei sollten Vermieter und Mieter sich für eine Variante einigen. Einer der häufigsten Art die Kaution zu bezahlen ist die Barkaution. Der Mieter sollte bei einer Barzahlung der Kaution darauf achten, dass er hierfür eine Quittung vom Vermieter erhält. Die Barkaution wird in den meisten Fällen nicht Bar bezahlt, sondern auf ein insolvenzfestes Konto überwiesen.
Die Kautionsanlage über ein verpfändetes Sparbuch ist ebenfalls möglich. Der Mieter zahlt den Betrag auf ein ihm gehöriges Sparbuch und verpfändet diesen Betrag an den Vermieter. Eine weiter Möglichkeit ein solches Kapitalanlageprodukt zu verpfänden sind Produkte wie Tagesgeldkonten, Wertpapiere oder Bausparverträge.
Alternativen zu einer üblichen Mietkaution gibt es, es kann beispielsweise eine Bürgschaft vereinbart werden. Eine Mietkautionsbürgschaft kann über einen Verwandten oder von einer Bank übernommen werden. Eine Kautionsbürgschaft wir auch von Firmen gegen eine Gebühr angeboten wird. Die Kautionsbürgschaft ist ein Produkt, welches vom Prinzip wie eine Versicherung funktioniert.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Wird ein Mietverhältnis beendet, muss der Vermieter die Kaution schnellstmöglich dem Mieter zurückzuzahlen. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, bis wann die Kaution zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist es ratsam, die Zeit von einem halben Jahr nach Auszug nicht zu überschreiten. Verlässt der Mieter die Wohnung ohne die Schäden zu korrigieren, für die er verpflichtete ist, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen. Sind Mietrückstände oder noch nicht beglichene Nebenkostenabrechnungen während des Mietverhältnisses entstanden, kann ebenfalls auf die Kaution zurückgegriffen werden.