Die Kündigung geht bei dem Mieter ein und er muss die Wohnung verlassen, dieser weigert sich und bewohnt die Räume weiterhin. In diesem Fall kann der Vermieter eine Räumungsklage veranlassen, damit der Mieter die Wohnung verlassen muss.
Der Vermieter darf den Mieter nicht eigenständig vor die Tür setzen. Grund hierfür ist das Mietrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist und den Wohnraum schützt. Wurde eine Räumungsklage erhoben und es folgt darauf ein Urteil, wird dem Vermieter ein Räumungstitel zugestellt. Im Anschluss muss der Vermieter einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die Wohnung zu räumen, um den Mieter aus der Wohnung zu holen.
Wann droht dem Mieter eine Räumungsklage?
Bei einer fristlosen Kündigung aus dem Grund des Zahlungsrückstandes der Miete gibt es einen Sonderfall. Zahlt der Mieter in dem Zeitraum eines Monats nach Erhalt der Räumungsklage, wird diese hinfällig und der Mieter kann weiterhin in der Wohnung bleiben. Der Mieter hat einmalig die Chance den Zahlungsrückstand zu begleichen. Kommt ein erneuter Zahlungsrückstand vor und der Mieter erhält die fristlose Kündigung, muss er die Wohnung verlassen. Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf muss der Vermieter angeben, für wen die Wohnung vorgesehen ist. Der Vermieter kann einzig für nahe Angehörige und Verwandte, wie beispielsweiße die Tochter, Schwester, Tante oder ähnliche Angehörige dem Mieter die Wohnung kündigen. Aus diesem Grund ist dringend darauf zu achten, dass die Kündigung rechtens ist, ansonsten wird die Räumungsklage ebenfalls hinfällig.
Die Dauer von der Räumungsklage bis zur Zwangsräumung
Von einer Räumungsklage bis hin zu der tatsächlichen Zwangsräumung können viele Monate bis hin zu einem Jahr vergehen. Das zuständige Gericht muss die Klage zunächst prüfen, bevor der Vermieter einen Räumungstitel erlangt. Hat das Gericht die Klage geprüft und ein Urteil gesprochen wird dem Vermieter zunächst eine Räumungsfrist vorgeschrieben. Hat der Mieter nach der vorgeschriebenen Räumungsfrist die Wohnung nicht geräumt, wird dies durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt. Ist der Mieter erkrankt oder er ist in einem hohen Alter, kann er einen Räumungsschutz beantragen. Wird der Räumungsschutz genehmigt, kann die Dauer von der Klage bis zum Auszug des Mieters sich deutlich verlängern.