Der Vermieter darf nicht nach Lust und Laune die Miete erhöhen, er muss einige Sachen beachten, dazu zählt unter anderem die Jahressperrfrist. Die Jahressperrfrist wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und schreiben vor, in welchen zeitlichen Abständen und in welcher Höhe der Vermieter die Miete erhöhen darf.
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Die Jahressperrfrist schreibt vor, dass nach Abschluss eines Mietvertrages ein Jahr lang die Miete nicht erhöht werden darf. Ebenfalls gilt die Sperrfrist, wenn bereits eine Mieterhöhung erfolgt ist. Der Vermieter darf die nächste Mieterhöhung erst nach Ablauf eines Jahres veranlassen. Der Vermieter muss beachten, dass er die Mieterhöhung nicht innerhalb der Jahressperrfrist ankündigen kann. Im Zuge dessen beträgt die eigentliche Sperrfrist 15 Monate. Dies hat den Grund, dass der Vermieter die Mieterhöhung drei Monate bevor die Erhöhung greift, ankündigen muss. Wird ein weiterer Mieter in den Mietvertrag aufgenommen, gilt ebenfalls die Jahressperrfrist. Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsarbeiten an dem Mietobjekt sind von der Sperrfrist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Jahressperrfrist ist die Erhöhung der monatlich zu zahlenden Betriebskosten, sprich die Nebenkosten.
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