Ob Drohnen, Besichtigungen via Virtual Reality oder mit Robotern, die durch das Haus fahren: die technischen Neuerungen der letzten Jahre eröffnen sowohl den Maklern als auch den Verkäufern und potentiellen Käufern von Wohnungen und Häusern zahlreiche neue Möglichkeiten, die allen Beteiligten Zeit und Geld sparen können.
Was bei Büroimmobilien schon seit einiger Zeit zum Standard dazu gehört, setzt sich nach und nach auch auf dem Wohnungsmarkt durch. Natürlich wird diese Entwicklungstendenz auch durch die aktuelle Pandemie und der damit verbundenen Regeln verstärkt. Und auch die neue Regelung zur Teilung der Maklerprovision spricht für diesen Trend. Aber wird diese Art der Vermarktungsstrategie auch zukünftig Potential haben?
Potential:
Es lässt sich kaum leugnen, dass diese digitalen Tools ihre Vorteile haben. Durch den Einsatz von Drohnen können die Objekte von allen Seiten und Perspektiven besichtigt werden. Beim Einsatz von VR kann sich der interessierte Besichtiger quasi schon direkt in die Wohnung “einfühlen” und auch der durch das Besichtigungsobjekt fahrende Roboter kann durchaus schon erste Eindrücke der Immobilie vermitteln.
Interessenten können, ohne ihr eigenes Zuhause zu verlassen, eine Wohnung besichtigen, ohne vorher einen Termin mit dem Makler oder dem Verkäufer vereinbaren zu müssen. Einrichtungsgegenstände können problemlos digital durch die Wohnung geschoben werden, um so schon mal vorab zu schauen, ob diese geeignet ist, oder nicht. Allein das spart allen Beteiligten eine Menge Zeit.
Die Verkäufer sind ebenfalls nicht mehr terminlich gebunden und gehen zudem kein Risiko ein, bei unangebrachten Massenbesichtigungen in Zeiten von Corona mehr Menschen in die eigenen vier Wände zu lassen, als nötig.
Und auch für den Makler sind diese Tools von Nutzen. Gerade bei Mietwohnungen werden häufig hunderte Bewerber durch die Wohnung geführt, die Courtage bleibt bei stark erhöhtem Zeitaufwand allerdings die gleiche.
Die Vorteile liegen also auf der Hand. Wer bei der digitalen Wohnungsbesichtigung bereits feststellt, dass die Wohnung nicht für ihn geeignet ist, kann sich den realen Besuch sparen. Zur Vorauswahl hat dieses Modell also durchaus eine Zukunft.
Risiken:
Wer nach dem digitalen Rundgang allerdings weiterhin Interesse hat -so rät der Deutsche Mieterbund- sollte sich die Wohnung dennoch auf jeden Fall direkt vor Ort anschauen, da bei der digitalen Besichtigung eventuell nicht jede (unvorteilhafte) Ecke der beworbenen Immobilie erkennbar war. Steht einem die Wohnungsbesichtigung bei einer Mietswohnung ausschließlich digital zur Verfügung, so könne nach Abschluss des Mietvertrages eventuell sogar ein Widerrufsrecht für den neuen Mieter entstehen, sofern die Wohnung Mängel aufweist, die bei der digitalen Besichtigung nicht ersichtlich gewesen sind.
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