Energieberater sollen Hausbesitzer neutral und objektiv über Wege zum Energiesparen informieren. Damit könnte es aber nun vorbei sein, denn beraten und zugleich sanieren dürfen jetzt auch Handwerksbetriebe.
Von Petra Kirchhoff
Wer in einem Altbau wohnt und modernisieren möchte, um beim Heizen zu sparen, der sollte sich vorher professionellen Rat einholen. So empfehlen es nicht nur Verbraucherschützer, so will es auch die Politik, die mit viel Geld Energieberater-Programme auf verschiedenen Ebenen unterstützt. Sie macht dies nicht zuletzt, um die Sanierung von Gebäuden in Deutschland voranzubringen, die zu einem erheblichen Teil - die Deutsche Umwelthilfe spricht von 30 Prozent - zu den Kohlendioxidemissionen beitragen.
Aus diesem Grund bekommen die Verbraucherzentralen Zuschüsse für ihre Gebäude- und Heizungs-Checks, zudem hat der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, ein eigenes Förderprogramm für die "unabhängige Vor-Ort-Beratung" aufgelegt mit einem Etat von 7,4 Millionen Euro in diesem Jahr. Alles in allem stehen nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums 42,5 Millionen Euro für Energieberaterprogramme zur Verfügung.
Allerdings müssen die Beteiligten zur Kenntnis nehmen, dass das Thema viele Hausbesitzer nicht interessiert. Verbraucherschützer sehen noch deutlich mehr Potential. Auch wird berichtet, dass die Beratungszahlen bei der Bafa in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums werden aus dem 42,5 Millionen Euro schweren Beratertopf in diesem Jahr nur 36 Millionen ausgezahlt.
Das könnte sich jetzt ändern, denn zum 1. Dezember hat das Ministerium die Förderung sowohl für Wohngebäude als auch für mittelständische Unternehmen deutlich ausgeweitet. Fortan dürfen zusätzlich Handwerksbetriebe und Energieversorger wie Stadtwerke bei entsprechender Qualifikation und Zulassung durch das Bafa Zuschüsse für die Energieberatung beantragen - immerhin 60 Prozent von maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1100 Euro für Mehrfamilienhäuser. Die Beratung soll dadurch für Hausbesitzer günstiger werden, denn die Berater sind verpflichtet, ein um den Zuschuss ermäßigtes Beraterhonorar in Rechnung zu stellen, sagt ein Bafa-Sprecher. Neu ist zudem, dass zum Beispiel der Heizungsbauer, die Modernisierung nicht nur empfehlen, sondern die neue Heizung anschließend auch einbauen darf - wenn Kunden dies wünschen. Bisher durften lediglich Handwerker ohne eigenen Betrieb einen Antrag auf staatlichen Zuschuss stellen.
Mit der objektiven Beratung, so fürchten die Vertreter von Verbrauchern und Hausbesitzern, könnte es somit vorbei sein. Die neuen Personengruppen hätten ein wirtschaftliches Interesse an der Energieberatung. "Die Idee einer unabhängigen Beratung wird damit komplett ausgehöhlt", wettert der Eigentümerverband Haus & Grund gegen die nach seiner Meinung vom SPD-geführten Bundesministerium "in letzter Minute als Teil der geschäftsführenden Regierung" durchgedrückten neuen Regelung. Dass Energieberater eine Selbsterklärung unterzeichnen müssen, in der sie bestätigen, ihre Kunden produkt- und vertriebsneutral zu beraten, beruhigt die Eigentümervertreter nicht. Dies sei "reine Makulatur".
Die Verbraucherzentralen, die am selben Fördertopf hängen, halten sich mit öffentlicher Kritik zurück. Sie wollen sich schließlich nicht vorhalten lassen, es gehe ihnen nur darum, die eigenen Pfründen zu sichern. "Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht, mehr Energieberatungen durchzuführen, um die Klimaziele zu erreichen", sagt Andrea Jahnen, Chefin der Verbraucherzentrale Hessen. Für Verbraucher werde es jetzt allerdings schwieriger, die "verschiedenen Qualitäten der Unabhängigkeit zu durchdringen". Es beginnt schon damit, dass der Begriff der Energieberatung durch nichts geschützt ist. Grundsätzlich darf sich jeder Energieberater nennen. Bei den Verbraucherzentralen sind es in der Regel Architekten, Ingenieure und Physiker, die mit entsprechender Weiterbildung auf Honorarbasis arbeiten und angehalten sind, die Beratung nicht mit ihrem eigenen Geschäft zu vermischen. Die meisten von ihnen sind auch auf der Expertenliste der Bafa gelistet. Sie stellt nach eigenen Angaben hohe Anforderungen an die Qualifikation und bietet selbst Weiterbildung an. Für Fachleute mit Hochschulabschluss beläuft sich das Pensum auf 120 Unterrichtsstunden.
Von der Neuregelung sind die Verbraucherzentralen nicht betroffen. Umso mehr wollen sie jetzt für ihre Anbieter-Unabhängigkeit werben. "Wir legen den Begriff nach wie vor restriktiv aus", sagt die hessische Verbraucher-Chefin Jahnen. Sprich, wer berät, soll nicht bauen.
Mit den Energie-Checks für Heizung, Gebäude und Solarwärme bekommen Hausbesitzer für 10 bis 40 Euro bei den Verbraucherzentralen eine erste Basisberatung, zu buchen unter der Nummer 08 00/8 09 80 24 00. Dazu kommen die Energieberater auch ins Haus. Die umfangreichere Analyse mit einer kompletten Energiebilanz auf Basis einer detaillierten Datenaufnahme machen die von der Bafa bezuschussten Energieberater. Sie müssen die Zuschüsse auf das Honorar anrechnen. Die Bafa hat unter www.energie-effizienz-experten.de aktuell 3748 Berater gelistet. (hoff.)
Foto Imago
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