Ferienimmobilie spekulationssteuerfrei verkaufen

Ein Urlaubsdomizil am Meer oder in den Bergen ist der Traum vieler Menschen. Doch wer für seine Ferienimmobilie keine Verwendung mehr hat, kann das Objekt dank hoher Nachfrage in Urlaubsorten oft gewinnbringend verkaufen. Beim Verkauf des Ferienhauses in Spanien oder der Almhütte in der Schweiz muss jedoch einiges beachtet werden – in vielen Fällen, fällt nach dem Verkauf der Ferienimmobilien eine Steuerzahlung an das Finanzamt an. HAUSGOLD weiß, wie Eigentümer ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können.

Zu versteuern ist grundsätzlich nur der Wertzuwachs, also die Differenz aus dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis der Ferienimmobilie.

Beispiel: Wird eine Wohnung für 180.000 Euro gekauft und später für 250.000 Euro wieder veräußert, muss – einfach dargestellt – 70.000 Euro Differenz mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Es gibt allerdings Ausnahmen:

Steuerfreiheit bei Selbstnutzung

Wurde eine Ferienimmobilie stets selbst genutzt und nicht an andere Urlaubsgäste vermietet, fallen keine Steuern auf den Verkaufsgewinn an. Die sogenannte Spekulationssteuer muss also nicht an den deutschen Fiskus gezahlt werden.

Nutzen Eigentümer das Urlaubsdomizil im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor ausschließlich selbst, fällt ebenfalls keine Spekulationssteuer an.

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Steuerpflicht bei vermieteten Ferienimmobilien

Wurde das Ferienhaus oder die -wohnung überwiegend vermietet und damit Einnahmen generiert, muss der Gewinn aus dem Verkauf versteuert werden. Es fällt die sogenannte Spekulationssteuer an, die gegenüber dem deutschen Finanzamt fällig wird.  Eine Steuerpflicht besteht allerdings nur dann, wenn die Immobilie unter der sogenannten Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft wird. 

Steuerfreiheit bei vermieteten Ferienimmobilien

Befindet sich die Ferienimmobilie länger als 10 Jahre im Besitz der Eigentümer, muss der Verkaufsgewinn nicht versteuert werden – und das egal, ob das Haus oder die Wohnung vermietet oder selbst genutzt wurde.

Für Ferienimmobilienbesitzer gilt also der Tipp: Wenn die Ferienimmobilie überwiegend vermietet wurde und nun verkauft werden soll, kann die Spekulationssteuer gespart werden, indem Eigentümer mit dem Verkauf bis zum Ablauf der 10 Jahres-Frist warten.

Wichtig: Deutschland hat mit vielen Ländern ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelsteuer geschlossen. Das bedeutet, dass Einnahmen aus der Vermietung von Ferienimmobilien in dem jeweiligen Land zu den Konditionen des Landes versteuert werden. Der deutsche Fiskus verdient also an der Vermietung von Immobilien im Ausland nicht. Wird eine Immobilie dann aber verkauft und das unter der 10-jährigen Spekulationsfrist, muss die Steuer auf den Verkaufsgewinn an das deutsche Finanzamt gezahlt werden. Je nachdem können auch im Ausland Steuern auf den Verkaufsgewinn anfallen. Eigentümer einer Ferienimmobilie im Ausland sollten sich daher rechtzeitig in ihrem Urlaubsland informieren.

Mehr Informationen zum Thema Immobilienverkauf unter: www.hausgold.de

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