Das Grundbuch – Was ist das eigentlich?

Wer ein Haus kauft, verkauft oder aber auch erbt wird zwangsläufig relativ zügig in Kontakt mit dem Grundbuch kommen, das wichtige Informationen über die Immobilie enthält, die für den weiteren Verlauf des Vorhabens nicht von unerheblichem Wert sind. In unserem Immobilien-Lexikon finden Sie viele Informationen rund um die allgemeine Thematik, aber keine Definition zum Grundbuch. 

 

Genauer gesagt bedeutet dies, dass im Grundbuch festgehalten wird, wo genau dieses liegt, wem es gehört und ob darauf Schulden lasten, die eventuell fortlaufend bei der Bank beglichen werden müssen. Auch ist zu entnehmen, wer das Grundstück bzw. die Immobilie zuvor besaß und wer eventuell ebenfalls noch Rechte daran hat. 

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Aufgeteilt ist das Grundbuch meist in fünf Abschnitte: Das Bestandsverzeichnis, das Deckblatt, die erste Abteilung, die zweite Abteilung und die dritte Abteilung. Zu Beginn finden Sie allgemeine Angaben, die sich meistens auf das für Ihr Grundbuch zuständige Amt beziehen. Handelt es sich um eine Wohnung, findet sich hier auch diese Information. Im Bestandsverzeichnis wiederum wird das Grundstück näher beschrieben. Das beginnt mit der Gemarkung und hört mit der Größe auf. Dazwischen liegen oft Angaben wie die Lage, die Wirtschaftsart und die Flurstücknummer – es gibt viele Informationen, die an dieser Stelle aufgelistet sein können. Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist dem Grundbuch kein Plan des Grundstücks beigefügt, dem entnommen werden kann, wo es sich genau befindet. 

 

In den darauffolgenden Abteilungen finden sich Informationen über Eigentumsverhältnisse, Private Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden sowie Rechte: Geh bzw. Fahrtrecht, Leistungsrecht, Wohnrecht … die Möglichkeiten sind vielfältig, aber alle dem Grundbuch zu entnehmen. 

 

Eine weitere Besonderheit des Grundbuchs ist es, das wirklich alle Änderungen der oben beschriebenen Verhältnisse nachvollzogen werden können. Was nicht mehr aktuell ist, wird mit rot unterstrichen, um die Löschung zu verdeutlichen. Falls Sie also wissen wollen, wer vor fünfzig Jahren in Ihrem neu erstandenen Häuschen gewohnt hat, können Sie das im Grundbuch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nachvollziehen. Die meisten Grundbücher sind mittlerweile übrigens online einsehbar – allerdings nicht alle, weil sie zu alt sind oder noch nicht in das neue System migriert wurden. 

 

Einsicht darf auch nicht jeder nehmen – nicht einmal, wenn generelles Interesse daran besteht, das Grundstück zu kaufen. Berechtigt sind dazu nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Behörden und Notare, der Eigentümer, (Hypotheken)gläubiger und jeder, der eine Vollmacht vom Eigentümer besitzt. 

 

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass das Grundbuch sowohl Informationsquelle ist, als auch Erinnerung an Verpflichtungen, wenn man an Banken und Rechte dritter Personen denkt. Im Großen und Ganzen ist das Grundbuch eine zuverlässige Quelle, deren Informationen auch vollstreckt werden.  

 

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