Ein Hausbau gehört für viele Menschen zu den größten Projekten im Leben und stellt oftmals vor große finanzielle Herausforderungen und Risiken. Umso wichtiger ist es, mögliche Kostenersparnisse zu kennen und zu nutzen. Geld zu sparen, wo es nur geht, ist daher ratsam. Steuervorteile können hier eine große Erleichterung bieten. Je nach Nutzungsart Ihrer Immobilie können unterschiedliche Kostenpunkte in der Steuererklärung angerechnet werden. Doch wie viel können Sie von den Kosten um Ihr privates Eigenheim von der Steuer absetzen und was müssen Sie dabei beachten?
Im Allgemeinen können Immobilien-Eigentümer grundsätzlich folgende Leistungen von der Steuer absetzen:
- Handwerkerleistungen
- Ausnahmen von Eigenleistung
- Haushaltsleistungen
Handwerksleistung und -Kosten:
Wer eine Immobilie besitzt, muss sie pflegen, damit der Wert erhalten bleibt. Dies kann schnell hohe Kosten verursachen. Gut, dass Sie an dieser Stelle Steuern sparen können, denn: Alle Kosten, die zur Entlohnung von Handwerkern auf Ihrem Grundstück eingesetzt wurden, können Ihre Steuerlast senken.
Bei Handwerksleistungen gilt folgende Regel:
Sie können 20 Prozent Ihrer Aufwendungen absetzen, maximal für Selbstnutzer jedoch 1.200 Euro pro Jahr.
Beispiel:
Sie haben 3.000 Euro an Fahrt- und Lohnkosten für Handwerkerleistungen
3.000 Euro x 20 Prozent = 600 Euro
Sie können Handwerkerleistungen in Höhe von 600 Euro absetzen.
Zudem gelten einige Bedingungen bei den Kosten für Handwerksleistungen, wenn Sie diese von den Steuern absetzen möchten:
- Die Arbeiten wurden nach Ihrem Einzug durchgeführt.
- Die Handwerkerleistungen wurden auf Ihrem Grundstück durchgeführt.
- Das Finanzamt lehnt Barzahlungen ab – die Bezahlung muss also per Überweisung erfolgt sein. Ratsam ist es, diese Belege für eine eventuelle Prüfung durch das Finanzamt mindestens 2 Jahre aufzuheben. Gewerbetreibende müssen unter Umständen die Belege sogar bis zu 10 Jahre aufheben, denn auch der Erwerb oder die Errichtung einer Betriebsstätte gehört streng genommen schon zur gewerblichen Tätigkeit.
- Eine doppelte Förderung ist unzulässig! Die Handwerkerarbeiten dürfen nicht durch staatliche Mittel unterstützt werden. Absetzbar sind nur Leistungen selbstständiger Betriebe.
- Nur die Lohnkosten werden erstattet. Keine Material- oder Maschinenkosten.
Ausnahmen von Eigenleistung:
Manche Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt auch als „außergewöhnliche Belastungen“ an, wobei es um die private Anwendung geht. Sanierung von asbesthaltigen Materialien, die Kosten für eine behindertengerechte Gestaltung des Hauses sowie Kosten, die durch die Beseitigung von Brand-, Hochwasser- und Sturmschäden entstehen, können für das Absetzen von Steuern geltend gemacht werden.
Haushaltsleistung:
Im Gegensatz zur Handwerksleistungen, können haushaltsnahe Dienstleistungen von einem Mitglied des Haushaltes ausgeführt werden. Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen gilt folgende Regel: Auch hier können Sie 20 Prozent Ihrer Rechnungssumme absetzen, hier gilt jedoch ein Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie bei der Steuererklärung geltend machen?
- Schornsteinfeger
- Gärtner
- Winterdienst
- Putzdienst
- Umzug
Verkauf nach Eigennutzung
Möchten Sie die Immobilie verkaufen und haben Angst und sind verunsichert, ob sie den Gewinn aus dem Immobilienverkauf versteuern müssen? Wir können Sie beruhigen, denn den Gewinn aus ihrem Verkauf müssen Sie nicht versteuern. Voraussetzung: Steuerfreiheit gilt nur dann, wenn ein Eigentümer seine Immobilie wirklich ausschließlich selbst bewohnt hat. Entscheidend sind hier die letzten drei Kalenderjahre.
Wer genau hinschaut, strategisch vorgeht und ambitioniert alle Rechnungen sammelt, kann seine Steuerlast deutlich senken und das im besten Fall über mehrere Jahre, je nachdem, wie lange Ihr Hausbau dauert. Durch das methodische Absetzen von Steuern profitieren sie dann auch, wenn es zu anfallenden Kosten wie für die Innenausstattung oder die Gartengestaltung kommt, da sie hier dann den benötigen Spielraum haben. Es lohnt sich also, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
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