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Erfrischung im Schrebergarten – Ist ein Pool erlaubt?

Wer kennt es nicht: die heißen Sommermonate stehen bevor und Sie wünschen sich nichts sehnlicher, als ein bisschen Erfrischung, ohne jeden Tag ins Schwimmbad gehen zu müssen. Haben Sie einen Schrebergarten, liegt der nächste Gedankengang nahe. Warum nicht einfach einen Pool im Kleingarten bauen? Das sollte doch möglich sein, oder etwa nicht? 

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Um es kurz zu sagen – Ja, es ist möglich. Allerdings gibt es dafür verschiedene Bestimmungen und Regelungen, die Sie beachten müssen. Grundsätzlich sind das allerorts die gleichen. Nämlich, dass es sich nur um einen mobilen Pool handeln darf, sprich einen, der auch wieder abgebaut werden kann und nicht fest verbaut ist. Zusätzlich muss feststehen, wie das Wasser abgelassen wird und wo.  

Doch diese Regeln sind nicht die einzigen, die beachtet werden sollten. Weitere Bestimmungen findet man zumeist in der Grundsatzverordnung des jeweiligen Vereins oder in den Gesetzen der Stadt. Dort kann zum Beispiel stehen, dass der Pool eine festgelegte Größe nicht übersteigen darf oder nur von einer bestimmten Personengruppe (Kinder) genutzt werden darf. Manchmal steht dort auch, dass die Nutzung von Chemikalien im Wasser untersagt ist. Die genauen Informationen dazu finden Sie allerdings am ehesten in den Unterlagen, die Sie zu Beginn Ihres Mietvertrags ausgehändigt bekommen haben.  

Am besten informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Sommer über die Anschaffung eines Pools, alles was es zu beachten gilt und natürlich auch die Angebote im Baumarkt. Unter diesen Voraussetzungen steht Ihrem Vorhaben dann nichts mehr im Weg und Sie können ohne Bedenken loslegen.  

 

Falls der Weg zum Baumarkt zu weit ist, können Sie auch ganz einfach online nach einem passenden Pool suchen. Zum Beispiel mit einem OBI-Gutschein. 

 

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