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Was ist bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung wichtig?

Wer eine Eigentumswohnung kauft oder ein Haus baut, investiert meist viel Geld darin. Immobilienbesitzer können diese Investition mit der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung rundum absichern – zum Beispiel gegen Einbrüche und Sturmschäden. Worauf Immobilienbesitzer bei der Wahl der Versicherung achten sollten, erklären die Tarifexperten von Verivox.

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Die Hausratversicherung schützt Hab und Gut

Eine Hausratversicherung versichert den Hausrat. Das ist – vereinfacht gesagt – alles, was herausfällt, wenn man das Haus auf den Kopf stellt. Fest verbaute Installationen gehören zum Gebäude. Eine Streitfrage ist zum Teil die Küche: Individuell angefertigte Küchen fallen unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Küchenmöbel von der Stange sind in die Hausratversicherung einzuschließen.

Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruch, Feuer, Blitzschäden durch Überspannung im Stromnetz und Schäden durch Sturm, Hagel und geplatzte Wasserleitungen. Sie springt zum Beispiel ein, wenn Langfinger ins Haus einbrechen, die Wohnungseinrichtung beschädigen und Laptop, Handy sowie Fernseher klauen. Bargeld und Wertsachen sind ebenso bis zu einer bestimmten Obergrenze abgedeckt. Wer zahlreiche und zudem wertvolle Gegenstände im Haushalt hat, für den ist die Hausratversicherung ein sinnvoller Schutz.

Welche Leistungen sollte die Hausratversicherung beinhalten?

Grobe Fahrlässigkeit abdecken

Immobilienbesitzer sollten unbedingt grobe Fahrlässigkeit absichern. Dann springt die Versicherung zum Beispiel auch dann ein, wenn Einbrecher durch das angelehnte Fenster ins Haus eindringen konnten. Ohne die Klausel darf die Versicherung ihre Zahlung kürzen – je nach Schwere der Fahrlässigkeit und im Extremfall auf null Prozent.

Unterversicherung vermeiden

Je größer der Hausrat ist, desto aufwendiger ist es, den genauen Wert von allen Gegenständen zu bestimmen. Wer den Wert des Hausrates zu gering schätzt, hat im Schadenfall das Nachsehen: Ist die Einrichtung 60.000 Euro wert, sind aber nur 30.000 versichert, zahlt die Versicherung bei einer Schadenhöhe von 10.000 Euro nur 5.000 Euro. Ab einer Mindestsumme pro Quadratmeter (meist 650 oder 700 Euro pro Quadratmeter) verzichtet die Versicherung auf Unterversicherung zu prüfen und zahlt bis zur Versicherungssumme. Bei 120 Quadratmetern würde die Versicherungssumme mindestens 78.000 Euro betragen.

Wertsachen, Spannungsschäden nach Blitzeinschlag oder Hausrat auf Reisen sind oft nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme mitversichert. Verbraucher sollten solche Limits prüfen. Bei einem teuren Gemälde zum Beispiel genügen 10 Prozent für Wertsachen vielleicht nicht aus.

Elementarversicherung

Wer im Erdgeschoss wohnt oder viele Sachen im Keller gelagert hat, sollte in die Hausratversicherung auch einen Elementarschutz einschließen. Der greift bei Überschwemmung, Erdsenkungen und Erdbeben. Für Bewohner der oberen Geschosse ist die Gefahr geringer, Opfer einer Überschwemmung zu werden.

Diebstahl von Gartenmöbeln

Entwenden Diebe die Gartenmöbel, deckt das nicht jeder Tarif ab. Den Zusatzschutz sollten Verbraucher daher je nach Bedarf mit auswählen. Die Versicherungen decken dabei entweder eine bestimmte Summe – zum Beispiel bis zu 500 Euro – ab oder einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme – 5 Prozent zum Beispiel. Bei einer Summe von 60.000 Euro wären das 3.000 Euro.

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Wohngebäudeversicherung ein Muss für jeden Hausbesitzer

Die Wohngebäudeversicherung deckt die Immobilie gegen Schäden wie Feuer, Sturm und Hagel, Blitzschlag und Leitungswasser ab. In der Regel verlangt die kreditgebende Bank vom Häuslebauer diesen Versicherungsschutz als Sicherheit. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, da der Hausbau aber eine große Investition darstellt, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung praktisch unabdingbar. Denn im Ernstfall springt die Versicherung für den Neubau des Hauses ein. Besitzer einer Eigentumswohnung werden automatisch Teil der Eigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft regelt auch die Versicherungsfragen.

Wichtige Leistungen der Wohngebäudeversicherung
Elementarschäden

Häuser sollten grundsätzlich gegen Elementarschäden versichert werden. Auch wer nicht in der Nähe eines Flusses wohnt, sollte sich nicht von der Sicherheit täuschen lassen. Denn der Elementarschutz versichert auch Starkregen und der kann überall für überflutete Keller und Erdgeschosse sorgen, auch im flachen Gelände weit entfernt von Flüssen und Seen.

Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Bei der Wohngebäudeversicherung können Hausbesitzer den „Einwand auf grobe Fahrlässigkeit“ abdecken. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Hausbesitzer die Waschmaschine laufen lassen, außer Haus gehen und das Wasser in der Zeit den Keller flutet. Die Wohngebäudeversicherung kommt dann für die Schäden auf, die am Haus selbst entstanden sind.

Garagen und Schuppen mit einschließen

Wer einen Schuppen oder eine separate Garage auf dem Grundstück stehen hat, sollte diese Gebäude in die Versicherung einschließen.

In Kooperation mit Verivox.

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