Sie haben recherchiert, besichtigt und weitergesucht – und endlich Ihr Traumhaus gefunden. Die Zusage haben Sie schon erhalten und alle Details mit dem Verkäufer geklärt. Jetzt fehlt nur noch eines: Der Termin beim Notar. Wir verraten Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
In Deutschland sind Sie beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertrag notariell beglaubigen zu lassen. Denn nur dann gilt der Kauf auch als rechtskräftig. Ein Notar gibt als neutrale dritte Partei dabei sowohl dem Käufer als auch Verkäufer zusätzliche Sicherheit.
Auswahl des Notars
In der Regel erfolgt die Auswahl des Notars durch den Käufer, da dieser auch die Kosten trägt. So ist es bei den meisten Immobilienkäufen der Fall. Beim Erstkauf von Neubauwohnungen hingegen erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer, da im Hintergrund oft weitere Absprachen ablaufen und der Notar mit dem Projekt bereits entsprechend vertraut ist. Da es formaljuristisch nicht festgelegt ist, können Verkäufer und Käufer sich aber auch individuell einigen, wer den Notar auswählt.
Die Gebühren für Notariatstermine sind gesetzlich vorgegeben, das Honorar beeinflusst daher Ihre Entscheidung bei der Auswahl nicht. Achten Sie darauf, dass der gewählte Notar gut erreichbar bzw. verfügbar ist und im Idealfall ein Büro in der Nähe hat. Überzeugen Sie sich vorab von seiner fachlichen Kompetenz und holen Sie sich gerne eine Zweitmeinung ein oder lassen Sie sich eine Empfehlung geben. Da Sie als Käufer die Kosten tragen, sollten Sie sich auf Ihr Bauchgefühl verlassen.
Termin vereinbaren
Den Termin beim Notar vereinbaren Verkäufer und Käufer erst nach Einigung über den Immobilienkauf. Dazu zählen z.B. Kaufpreis, Verbindlichkeiten, Baufinanzierung oder etwaige Nebenabsprachen. Auch der Notar schaut im Vorfeld, ob alle Bedingungen für den Kauf gegeben sind, z.B. ob noch Grundschulden eingetragen sind.
Zwei Wochen vor dem Notartermin verschickt dieser dann an Verkäufer und Käufer einen Vertragsentwurf. So haben beide Parteien ausreichend Zeit, diesen zu prüfen und eventuelle Änderungswünsche zu vermerken. Neben standardmäßigen Inhalten eines Immobilienkaufvertrages erhält der Vertragsentwurf auch alle individuell getroffenen Vereinbarungen, z.B. häufig die Übernahme von Einbauküchen oder anderen Einbaumöbeln.
Vertragsabschluss
Nach erfolgreicher Legitimierung beider Parteien zum Termin der Beurkundung werden alle noch offenen Fragen und Anmerkungen mit dem Notar geklärt. Anschließend trägt dieser den Vertrag Wort für Wort laut vor. Besiegelt wird er abschließend mit der Unterschrift von Verkäufer, Käufer und Notar. Die Dauer eines Notartermins ist abhängig von Unklarheiten und Änderungswünschen. In der Regel dauert dieser jedoch zwischen 60 und 90 Minuten.
Tatsächlich ist der Käufer mit dieser verbindlichen Unterschrift jedoch noch kein Eigentümer. Nach dem Kauf veranlasst der Notar unter anderem die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch und sendet eine Veräußerungsanzeige an das Finanzamt. Erst nach erfolgtem Eigentumsübergang im Grundbuch sind Sie als Käufer schließlich der rechtmäßige Eigentümer. Zwischen Unterschrift und Eigentumsübertragung können jedoch Wochen bis Monate liegen.
Gesamtkosten
Welche Kosten für den Notar insgesamt anfallen, richtet sich nach dem Kaufpreis von Immobilie oder Grundstück. Hierfür gibt es eine feste Gebührentabelle. Dabei sind die Kosten nicht auf einen festen Prozentsatz wie etwa bei der Maklerprovision festgelegt, sondern steigen in der Gebührentabelle degressiv. Für die Gesamtkosten entscheidend ist außerdem, in welchem Umfang Sie einen Notar benötigen bzw. welche Aufgaben ihm zusätzlich übertragen werden. Notarkostenrechner finden Sie kostenlos im Internet, in der Regel können Sie mit 1 – 1.5% des Kaufpreises rechnen.
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