Wohnungsübergabe – Das sollten Sie auf keinen Fall vergessen

Beim Ein- oder Auszug wird in den meisten Fällen ein Übergabeprotokoll geführt. Es dient sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter als Sicherheit und vermeidet Streitigkeiten und Ärger im Nachhinein. Worauf es bei einem Übergabeprotokoll ankommt.

 

In der Regel wird ein Übergabeprotokoll beim Bezug der Wohnung erstellt und für den Auszug erneut vorgelegt. So können Mieter und Vermieter sehr einfach feststellen, welche Schäden bereits vorhanden waren und welche erst während der Mietzeit entstanden sind. Als Mieter und auch Vermieter können Sie so nicht für Schäden belangt werden, für die Sie nicht verantwortlich sind.

 

Umzugstag

Ab dem Übergabetag sind Sie verantwortlich für Ihre Wohnung. Daher sollten Sie für den Tag der Übergabe unbedingt einen Termin auswählen, an dem der Vormieter bereits vollständig ausgezogen ist und die Wohnung in einem beziehbaren Zustand ist. So können Sie Ihre Möbel und Habseligkeiten nach der Übergabe an ihren Platz stellen. Wenn Ihnen noch etwas an Möbeln fehlen sollte, können Sie auf eBay fünidg werden. Hierfür haben wir einige Gutscheine für Sie zusammengesucht.  Renovierungsarbeiten sollten bereits vorgenommen sein und somit die Überraschung von versteckten Mängeln ausbleiben. Legen Sie den Termin möglichst auch auf eine Uhrzeit, zu der ausreichend Tageslicht in der Wohnung vorhanden ist. Sichern Sie sich doppelt ab und nehmen Sie zum Übergabetag eine zweite Person als Zeugen mit. Als zukünftiger Mieter können Sie die Übergabe selbst vornehmen oder aber eine Person Ihres Vertrauens.

 

Verlauf der Übergabe

Während der Übergabe besichtigen Ihr Vermieter und Sie die Wohnung Zimmer für Zimmer und nehmen alle Mängel möglichst detailliert auf. Machen Sie hierbei gerne Fotos, die das Protokoll unterstützen. Typische Schäden etwa sind Schimmel, defekte Geräte, Fehler bei Anstrich oder Lackierung, Abnutzungsspuren (z.B. an Türrahmen). Klären Sie zeitnah mit Ihrem Vermieter, welche Schäden behoben werden und legen Sie dies auch im Protokoll fest. Lassen Sie unbedingt auch festhalten, ob die Wohnung Ihnen frisch gestrichen übergeben wurde. Ist dies nicht der Fall, sind Sie als Mieter nicht verpflichtet, die Wohnung bei Auszug gestrichen zu übergeben. Dies wird in vielen Fällen von Vermietern verlangt. Haben Sie während Ihrer Mietzeit weiße Wände farbig gestrichen, sind Sie in diesem Fall nur verpflichtet, diese wieder weiß zu übergeben, nicht jedoch, die gesamte Wohnung zu streichen. Mittels Dokumentation im Übergabeprotokoll ersparen Sie sich somit viel Ärger – und Geld.

 

Überprüfung des Protokolls

Ist das Übergabeprotokoll fertig, werden Sie gebeten, es zu unterzeichnen. Lesen Sie es daher vor der Unterschrift noch einmal genau durch, denn Im Streitfall dient es als Beweismaterial. Sowohl Ihr Vermieter als auch Sie als Mieter erhalten anschließend ein unterzeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen.

 

Später entdeckte Mängel

Manchmal lassen sich Mängel erst während oder nach dem Einzug erkennen. In diesem Fall können Sie diese Ihrem Vermieter mitteilen und sie ebenfalls ins Übergabeprotokoll aufnehmen lassen. Neben Schäden und Mängeln werden im Übergabeprotokoll zudem aktuellen Zählerstände und die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel festgehalten.

 

Verweigerung des Protokolls

Ihr Vermieter möchte kein Übergabeprotokoll erstellen? Bestehen Sie darauf. Vor allem Ihnen als Mieter, aber auch Ihrem Vermieter gibt diese Dokumentation Schutz und ist für beide Parteien von Vorteil. Allerdings sieht das Gesetzt ein solches Protokoll nicht als Verpflichtung, d.h. es handelt sich um eine freiwillige Dokumentation, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.

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