Als Mieter mit Hang zur Natur kommt es Ihnen sicher gelegen, wenn bei Immobilienportalen hin und wieder Angebote mit Gartennutzung zu finden sind. Aber nur, weil Gartennutzung dran steht, muss nicht gleich die Gartennutzung, die sie erwarten, drin sein. Tatsächlich kommt es sehr darauf an, was in Ihrem zukünftigen Mietvertrag bezüglich des Gartens steht. Dürfen Sie ihn nur betreten? Sind Sie für die Instandhaltung zuständig? Dürfen Sie ihn nach eigenem Ermessen umgestalten oder nicht einmal den Rasen mähen?
Wie bereits erwähnt, wird all das im Mietvertrag festgehalten und näher ausgeführt. Je nach Formulierung und Zusätzen kann die Gartennutzung zu Ihren Gunsten ausfallen oder aber nur ein einfaches Recht sein, den Garten überhaupt betreten zu dürfen. Dann kann schon das Errichten eines Schutzzaunes problematisch werden oder das Aufstellen eines Gartenhauses.
Ganz abgesehen von Feiern oder Grillabenden. Die werden in den meisten Fällen ohnehin von der Hausordnung verboten, sind aber in einem Mehrfamilienhaus mit Gartennutzung nochmal problematischer. Denn hier hat jeder Mieter im Haus das Recht, den Garten zu nutzen – ohne Lärmbelästigung der Nachbarn.
Es kann außerdem vorkommen, dass für die Gartennutzung weitere Kosten auf die Nebenkosten aufgeschlagen werden. Diese müssen von allen Hausbewohnern getragen werden, denn selbst wenn die Mieter keinen Anspruch auf die Nutzung haben, ist der gepflegte Garten immer noch als Verschönerung des Mietobjekts anzusehen.
Grundsätzlich und zusammenfassend ist also zu sagen, dass bei einem Objekt mit Gartennutzung nichts selbstverständlich ist, und alles durch den Mietvertrag an und für sich geregelt wird. Achten Sie also genau darauf, was dieser aufführt und fragen Sie unbedingt nach, wenn Sie einen Punkt nicht verstehen. Nur so beugen Sie Missverständnissen vor und sind später nicht enttäuscht, wenn doch etwas anders ist, als Sie erwartet haben.
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