Grillen auf dem Balkon – erlaubt oder droht ein Bußgeld?

Wer nicht mit einem hauseigenen Garten gesegnet ist und trotzdem gerne abends mit Freunden oder der Familie grillen möchte kann immerhin noch auf den Balkon oder auf die Terrasse ausweichen. Doch ist dem so? Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Muss ich mir die Erlaubnis des Vermieters holen oder mache ich mich sogar strafbar? All diese Fragen klären wir hier auf.

Grillerlaubnis ist im Mietvertrag geregelt

Eine einheitliche Regelung zum Thema Grillen gibt es in Deutschland nicht. So ist es den Ländern bzw. den Regionen selbst überlassen gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Während beispielsweise in Hamburg das Grillen auf dem Balkon mit Holzkohlegrills untersagt ist, darf man in Bonn einmal im Monat auf dem Balkon oder auf der Terrasse Würstchen und Co. grillen. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer.

Je nach länderspezifischen Regelungen müssen Sie allerdings als Mieter noch eine weitere Instanz bei der Grillfrage miteinbeziehen: Ihren Vermieter. Denn ob und wie oft Sie Grillen dürfen ist in diesem Fall die Sache des Vermieters und ist zudem noch in der Hausordnung festgelegt. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben bedeutet dies, dass Sie Ihren Mietvertrag nach einem möglichen Verbot prüfen müssen. Falls das der Fall sein sollte, müssen Sie dieser Regelung folgen. Ignorieren Sie die Vorgaben, kann Ihnen im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung drohen.

So vermeiden Sie Streit mit den Nachbarn

Auch, wenn Ihr Mietvertrag kein Grillverbot beinhaltet hat das Einverständnis bzw. das Schützen Ihrer Nachbarn vor möglichen Rauch Vorrang. Denn wenn der Rauch in die Nachbarwohnung ziehen sollte, droht Ihnen möglicherweise eine Abmahnung von Ihrem Vermieter. Im schlimmsten Fall droht Ihnen eine Geldbuße, die Sie begleichen müssen. Doch der Nachbarschaftsstreit lässt sich problemlos vermeiden: Informieren Sie Ihre Nachbarn beispielsweise ein bis zwei Tage im Voraus über Ihr Vorhaben. Noch besser: laden Sie die Bewohner der benachbarten Wohnungen zum Essen ein oder organisieren Sie ein gemeinschaftliches Grillfest. Mit einem Galeria-Gutschein sparen Sie auf ein großes Sortiment an Grillzubehör für Ihren Elektro-, Gas- oder Kohlegrill. Somit steht dem perfekten Grillabend nichts mehr im Wege.

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Grillen mit dem Holzkohlegrill ohne Rauch

Selbst wenn das Grillen mit einem Holzkohlegrill laut Mietvertrag und Hausordnung erlaub ist, sollten Sie es dennoch nicht herausfordern Ihren oder den Nachbarbalkon voll zu qualmen. Es gibt einige Tipps, wie Sie dies vermeiden können: an erster Stelle steht die Materialqualität. Da die Rauchentwicklung in der Regel von den verwendeten Produkten abhängt, lohnt es sich auf qualitativ hochwertige Harthölzer zu setzen. Besonders gut eignet sich Holzkohle aus Laubhölzern, die sehr raucharm ist. Darüber hinaus sollten Sie statt Brandbeschleunigern oder Briketts lieber Anzündkamins beim Entzünden des Grills verwenden. 

Ihre Alternativen  

Falls sich der Nachbarschaftsstreit ohne Rauch nicht vermeiden lässt gibt es eine komfortable Lösung: Elektrogrills. Diese grillen Ihre Würstchen und weitere Leckereien ohne nervigen Rauch oder Rauchgerüche, was Ihnen Ärger mit den Nachbarn erspart. Ein weiteres Plus: hindern Sie rechtliche Regelungen, die beispielsweise das Grillen mit Holzkohlegrills untersagen, so können Sie diese Vorschriften mit einem Elektrogrill problemlos umgehen. Dennoch gilt: wenn das Grillen mit jeglichen Grillarten – also Elektro- Gas- oder Holzkohlegrills – in Ihrem Mietvertrag verboten ist, nützt Ihnen ein Elektrogrill auch nichts. Die letzte Möglichkeit, die Ihnen dann noch bleibt: mit einem Kugelgrill oder Einweggrill in den Park gehen.

 

 

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