Ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung gibt es auch hier keine gesetzliche Versicherungspflicht. Ob Sie Ihren Hausrat dennoch absichern sollten und wie sie sich von anderen Versicherungen unterscheidet erfahren Sie hier.
Um herauszufinden, ob eine Hausratversicherung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie zunächst einmal wissen, was diese genau abdeckt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hier auf:
- Gebrauchsgegenstände: Haushaltsgeräte, Elektrogeräte und Kleidung
- Einrichtungsgegenstände: Möbel und Teppiche
- Wertsachen: Bargeld, Schmuck und Wertpapiere
- Verbrauchsgegenstände: Nahrungsmittel, Medikamente
Oder einfach gesagt: Stellen Sie sich vor, Sie nähmen das Dach Ihres Hauses ab und drehten das Haus auf den Kopf. Alles, was jetzt rausfällt, ist versichert. Und genau da liegt die Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung, welche den Versicherungsschutz auf alle nicht beweglichen Sachen am Haus bietet.
Nun rechnen Sie sich grob die Summe der einzelnen Gegenstände zusammen, die soeben “aus dem Haus gefallen sind” und überlegen für sich, ob Sie diese bei Verlust einfach von Ihren Ersparnissen neu kaufen könnten. Wenn ja, ist eine Hausratversicherung für Sie nicht zwingend notwendig. Wenn nicht, sollten Sie sich auf jeden Fall mit diesem Thema befassen.
Doch welche Gefahren sind bei der Hausratversicherung versichert? Abgedeckt sind Schäden durch Explosionen und Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht nur für Ihre Wohnung oder Ihr Haus, sondern umfasst auch Terrassen, Kellerräume sowie auf dem versicherten Grundstück angebaute Räume und Garagen.
Auch Folgekosten eines Schadensfalls sind durch die Hausratversicherung mit abgedeckt. Falls Sie also aufgrund von Aufräumarbeiten zeitweise ein Hotelzimmer benötigen sollten, oder nach einem Einbruch das Schloss ausgetauscht werden muss, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung auch dafür die Kosten.
Dazu kommen weitere Optionen, wie z.B. die Fahrradversicherung (falls Sie Ihr Fahrrad draußen an der Straße abstellen sollten) oder die Glasversicherung für beispielsweise gläsernes Mobiliar und – je nach Versicherungsbedinungen – Ceranfelder. Zudem haben Sie häufig die Möglichkeit, eine Außenversicherung mit abzuschließen. Mit dieser ist Ihr Hausrat auch auf Reisen versichert.
Viele Versicherer bieten mittlerweile auch Schutz für durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an. Verlassen Sie beispielsweise Ihre Wohnung, ohne die Eingangstür abzuschließen, und wird Ihre Wohnung in dieser Zeit ausgeraubt, so spricht man von grober Fahrlässigkeit. Ebenso, wenn die Waschmaschine läuft, während Sie sich nicht in der Wohnung befinden und ein Wasserschaden entsteht. Dabei deckt der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung nur Ihren Hausrat ab, nicht jedoch die Schäden am Gebäude, die dadurch entstanden sind. Sollten Sie Mieter sein, würde in diesem Fall Ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden des Vermieters und gegebenenfalls Ihrer Nachbarn aufkommen.
Fazit: Sobald der Wert Ihres Hausrats Ihre eigenen Ersparnisse übersteigt, lohnt es sich in jedem Fall für Sie, eine Hausratversicherung abzuschließen. Als Eigentümer sollten Sie sich zudem in jedem Fall um eine Wohngebäudeversicherung kümmern. Als Mieter ist eine private Haftpflichtversicherung nahezu unumgänglich, da Sie gegebenenfalls für die Kosten entstandener Schäden an Gebäudeteilen und Einrichtungsgegenständen Ihrer Vermieter und Nachbarn aufkommen müssen.
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