Mieter ruft den Schlüsseldienst: Wer zahlt?

Mal eben kurz die Wohnung verlassen, Tür zu gemacht und schockiert bemerkt man, dass die Schlüssel versehentlich in der Wohnung vergessen wurden. Wenn nach einigen Versuchen mit einer Karte und kräftigem Rütteln immer noch nichts passiert, bleibt einem oftmals nichts anderes übrig als den Schlüsseldienst zu rufen – und das kann ziemlich teuer werden. An Wochenenden oder am späten Abend können Sie dann auch noch mit zusätzlichen Zuschlägen rechnen und landen somit bei mehreren hundert Euro. Doch übernimmt diese Kosten auch Ihr Vermieter, wenn Sie nur als Mieter in der Wohnung leben?

 

Schloss defekt - Selbstverschuldet oder nicht?

Ob Ihr Vermieter für den Schlüsseldienst aufkommen muss hängt ganz von den Umständen ab. Zunächst muss geklärt werden, ob Sie als Mieter selbst verschuldet sind, wie zum Beispiel durch den Verlust oder Diebstahl Ihres Schlüssels, das Abbrechen eines Schlüssels oder handelt es sich tatsächlich durch einen Defekt an der Haustür bzw. am Türschloss?

Sind Sie selbstverschuldet, so müssen Sie für die Öffnung durch den Notdienst oder das Austauschen von Schloss und Schlüsseln selbst zahlen. Das gilt nicht nur, wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, sondern ebenso wen Sie sich aus Versehen aus Ihrer Wohnung ausgeschlossen haben. Informieren Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung, ob diese nicht auch Schäden abdeckt, die in Zusammenhang mit einem Schlüsselverlust entstehen.

Generell gilt, dass der Vermieter die Verantwortung trägt, die Mietsache jederzeit in einem nutzbaren und bewohnbaren Zustand zu halten. Hierzu zählen daher auch Haustür- und Wohnungsschlösser. Sollten hier Mängel oder Schwierigkeiten beim Auf- und Abschließen auftreten, ist es empfehlenswert dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen, sodass dieser gegebenenfalls Schlösser austauschen kann. Werden diese Pflichten auf Mieterseite nicht erfüllt, ist der Vermieter beim Entstehen von Kosten zur Öffnung einer Tür nicht dazu verpflichtet diese zu tragen.

Sollten Sie sich nun in einer Situation befinden, in der Sie beispielsweise Ihre Wohnung verlassen und das Schloss sich plötzlich nicht mehr drehen lässt, bietet es sich an dem anwesenden Schlüsseldienst darum zu bitten Ihre Nicht-Selbstverschuldung auf der Rechnung zu kennzeichnen. Somit haben Sie die Bestätigung des Experten, dass Sie am Vorfall keine Schuld tragen. Folglich besteht ein Mangel, der bei diesem Beispiel laut Notdienst auf Alterserscheinungen zurückzuführen ist. Somit ist der Vermieter verpflichtet den Aufwand für Material und Arbeitsaufwand zu begleichen.

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Vermieter informieren, bevor Sie den Schlüsseldienst rufen

Bevor Sie den Schlüsseldienst rufen, ist es wichtig Ihren Vermieter zu informieren. Denn dies ist die Voraussetzung zur Übernahme der Kosten seitens des Vermieters. Schildern Sie die Situation und lassen Sie Ihren Vermieter einen Schlüsseldienst beauftragen. Mit diesem Ablauf befinden Sie sich auf der sicheren Seite, dass Ihr Vermieter die Kosten übernehmen wird. Ansonsten gibt es auch immer noch die Möglichkeit (falls Sie Ihren Schlüssel in der Wohnung vergessen haben) den Hausmeister zu bitten, Ihre Wohnung mit einem Zweitschlüssel zu öffnen.

Sollte es am Ende dazu kommen, dass Sie eigenständig für den Ersatz eines Türschlosses oder Ihrer Tür aufkommen müssen, lohnt es sich online Angebote zu vergleichen. Bei OBI finden Sie viele Angebote. Nutzen Sie zusätzlich einen OBI-Gutschein der faz.net, um extra zu sparen.

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