Solarstrom ist ohne Zweifel eine gute Möglichkeit, den eigenen Haushalt umweltfreundlich mit Strom zu versorgen. Wer denkt, diese Option sei nur Eigentümern vorbehalten, die eigenmächtig eine Solar- oder Photovoltaikanlage auf ihren Dächern installieren können, sollte sich einmal das Mieterstrommodell ansehen. Denn längst können auch Mieter in den entsprechenden Häusern vom preiswerten, selbst produzierten Solarstrom profitieren, indem sie ihn dem Vermieter gemäß Mieterstromgesetz abkaufen. Alternativ steht es Mietern frei, eigene Mikrosolaranlagen auf dem Balkon zu betreiben, um ihren eigenen Haushalt immerhin teilweise mit Strom zu versorgen – und zwar ohne Versorgungsprobleme, da eine Anbindung ans Stromnetz trotzdem besteht.
Endlich profitieren auch Mieter vom Solarstrom
Die Energiewende liegt auf den Millionen Dächern deutscher Hauseigentümer, die Solarkollektoren oder Photovoltaikanlagen betreiben. Doch auch Mieter können einen Beitrag leisten und dabei gleichzeitig Stromkosten sparen. Die von den Anlagen auf dem Dach oder einem Blockheizkraftwerk erzeugte Solarenergie wird von Vermieter, Stadtwerken oder einem anderen Dienstleister dann an alle Hausbewohner geliefert. Der Solarstrom ist dabei nicht nur umweltfreundlich erzeugt worden, sondern muss entsprechend des Mieterstromgesetzes auch günstiger sein als vergleichbarer Netzstrom. Diese Mieterstrommodelle sind stark ausbaufähig: Laut Studien des Bundeswirtschaftsministeriums könnten gut 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.
Photovoltaikanlage oder Solarkollektoren – Der Unterschied
Eine Photovoltaikanlage produziert Strom. Mittels Solarthermie entsteht hingegen reine Wärme. In beiden Fällen wird aus der Strahlung der Sonne also eine Form von Solarenergie gewonnen, die jeweils unterschiedlich nutzbar ist.
Hausgemachter Strom – Ein gutes Rezept
Mieter-Solarstrom ist pro Kilowattstunde günstiger als Strom aus dem regulären Stromnetz, es entfallen Netzentgelte und Steuern sowie Umlagen sind zudem geringer. Auch für Vermieter lohnt sich das Modell, denn während sie aus dem verkauften Mieterstrom und der Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom Einnahmen generieren, gibt es seit 2017 die Möglichkeit auf direkte staatliche Förderung in Form des Mieterstromzuschlags. Dafür muss der grüne Strom den Mietern allerdings mindestens 10% günstiger angeboten werden. Zur Abnahme können Mieter übrigens nicht verpflichtet werden, auch nicht im Mietvertrag.
Solarstrom beziehen, ohne dass Ihnen jemand aufs Dach steigt
Wer nach Absprache mit seinem Vermieter eine eigene Mikro-Solaranlage oder Mini-Photovoltaik-Anlage auf dem Balkon montiert, erzeugt mit einem Modul bis zu 300 Watt, mit zwei Modulen entsprechend das Doppelte. Die Anschaffungskosten betragen 300 bis 400 Euro. Bei Sonnenschein wird der aktuell benötigte Haushaltsstrombedarf gedeckt. Wie viel Sie dabei sparen können, muss natürlich individuell berechnet werden. Ein Vergleich lohnt sich allemal.
Produzieren Sie einmal mehr Strom als Sie sofort verbrauchen können, wollen aber auf teure Batteriespeicher verzichten, dann können Sie den übrigen Strom gegen eine Einspeisevergütung an den Netzbetreiber verkaufen.
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