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Mietkaution - das sollten Sie wissen

Mietwagen, Elektronik, Wohnungen – mieten Sie das Eigentum eines anderen, wird meistens eine Kaution fällig. Diese dient dem Vermieter als Absicherung, z.B. bei Schäden oder nicht gezahlter Miete.

Bei einem Mietverhältnis wird die Höhe der zu entrichtenden Kaution im Mietvertrag festgelegt. Die Kaution ist vor Mietbeginn an den Vermieter zu bezahlen und beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten. Sie dient als sogenannte Mietsicherheit, alternativ kommt auch eine Bürgschaft in Frage. Der Vermieter kann sich damit gegenüber dem Mieter absichern, sollte dieser seinen Pflichten nicht vertragsgerecht nachkommen. Die Pflichten sind in der Regel klar im Mietvertrag festgelegt und umfassen Schönheitsreparaturen, Nebenkosten etc. Bei Verletzung ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zu nutzen. Ansonsten ist er zu einer vollständigen Auszahlung zum Ende der Mietzeit verpflichtet.

 

Regelungen im Mietvertrag

Bis wann eine Mietkaution zu bezahlen ist, auf welchem Wege und in welcher Höhe ist im Mietvertrag geregelt. Im Mietrecht selbst gibt es hierzu jedoch keine Verpflichtung. Allerdings ist es vor allem in Deutschland üblich, eine Mietkaution in Höhe von zwei bis drei Nettokaltmieten zu bezahlen. Eine Wohnung zu finden, bei der dies nicht erforderlich ist, wird schwer. Allerdings gibt es eine gesetzliche Regelung darüber, wie hoch die Mietkaution maximal sein darf: Drei Nettokaltmieten, mehr ist nicht zulässig. Für die Mietbürgschaft gilt dies genauso wie für die Barkaution.

 

Fälligkeit der Kaution

Mit dem Tag, an dem das Mietverhältnis beginnt, wird die Kaution fällig. Entgegen der allgemein üblichen Praxis muss bei einer Bezahlung in Bar oder per Überweisung nicht der gesamte Betrag auf einmal bezahlt werden. Die Bezahlung kann alternativ auch in drei Raten erfolgt werden, sofern die erste Rate schon vor Beginn des Mietverhältnisses entrichtet wurde. Dies ist so in Paragraph 551 BGB geregelt, sodass Ihr Vermieter das theoretisch nicht untersagen kann.

Die Mietkaution bleibt in ihrer Höhe nach der Entrichtung unberührt. Wird Ihre Miete also nachträglich erhöht, erhöht sich dadurch nicht auch die Mietkaution. Für den Mieter droht bei Verweigerung einer Zahlung der Mietkaution eine fristlose Kündigung der Wohnung.

 

Wo geht das Geld hin?

Doch was passiert mit Ihrem Geld? Ihr Vermieter ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen – insolvenzfest – auf einem Mitkautionssparbuch oder -Konto anzulegen. Etwaige Zinsgewinne erhalten Sie als Mieter bei Auszahlung der Mietkaution zum Mietende.

In einigen Fällen darf der Vermieter Ihr Geld jedoch einbehalten, z.B. bei Mietschulden oder offenen Nebenkostenabrechnungen. Vermeiden können Sie eine solche Situation auch, indem Sie bei Auszug aus der Wohnung sicherstellen, dass alle Schönheitsreparaturen, zu denen Sie verpflichtet sind, durchgeführt wurden. Notwendige Beratung erhalten Sie oft im Baumarkt Ihres Vertrauens, mit einem OBI-Gutschein sparen zusätzlich Sie auf Werkzeug und Material.

Auch nach Ende der Mietlaufzeit kann es noch bis zu zwölf Monate dauern, bis Sie den vollständigen Kautionsbetrag zurückerhalten. Ein längeres Einbehalten ist im Einzelfall nur mit entsprechender Begründung möglich. Es kommt häufig vor, dass die Mietkaution länger als zulässig einbehalten wird. Sofern es keinen Grund wie etwa eine ausstehende Nebenkostenabrechnung gibt, sollten Sie sich direkt an Ihren Vermieter wenden oder einen Anwalt einschalten. Kostenlose Beratung erhalten Sie beispielsweise als Mitglied im Mieterbund.

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