Was gibt es Schöneres, als sich an einem heißen Sommertag im kühlen Nass aufhalten zu können? Damit das möglich ist, entscheiden sich viele Garten-, Terrassen- und Balkonbesitzer dazu einen Pool einzubauen bzw. aufzustellen. Doch wie immer gibt es auch hier gewisse Regeln zu beachten, damit der Badespaß für Groß und Klein ungehindert vonstattengehen kann. Für Mieter und Eigentümer gelten dabei teils unterschiedliche Regelungen.
Grundsätzlich werden kleine Pools sowie Planschbecken gesetzlich als genehmigungsfreie Spielgeräte angesehen und dürfen auch von Mietern in gemeinschaftlich genutzten Bereichen aufgestellt werden. Natürlich nur, solange die Nachbarn nicht durch anhaltenden Lärm oder Spritzwasser gestört werden.
Sofern die Hausordnung nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt, dürfen Sie sogar Ihren Balkon dafür nutzen. Achten Sie dabei allerdings auf die zulässige Traglast. Für Gebäude, die vor 2010 gebaut wurden, beträgt diese 500 kg/m², für neuere Gebäude sind 400 kg/m² zugelassen.
Zudem kann mit fortschreitendem Alter eines Gebäudes die tatsächliche Tragkraft des Balkons durch bröckeligen Beton und Korrosion der Stahlträger leiden. Bei kleineren Kinderplanschbecken ist das kein Problem, bei Whirlpools mit höherer Wassertiefe hingegen schon. Im Zweifel sollten Sie aus Gründen der eigenen Sicherheit also lieber auf Nummer sicher gehen.
Möchten Sie Ihren Whirlpool hingegen auf Ihrer Terrasse aufstellen, können Sie das Gewicht des Pools durch zusätzliche Stahlträger auf eine größere Fläche verteilen. Ein Statiker kann Ihnen bei der Konstruktion helfen.
Auch für richtige Swimmingpools im Garten gibt es Regeln zu beachten. Als Mieter benötigen Sie die ausdrückliche Genehmigung Ihres Vermieters. Schließlich handelt es sich hierbei um eine bauliche Maßnahme. Sind Sie selbst alleiniger Eigentümer, dürfen Sie einen Pool ohne Genehmigung bauen, solange dieser 100m³ Volumen nicht überschreitet. Auch der Mindestabstand zum benachbarten Grundstück muss selbstverständlich eingehalten werden. Dieser beträgt meist 50 cm, kann allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren. Zudem sind Sie verpflichtet, das örtliche Bauamt über Ihr Vorhaben zu informieren. Reichen Sie also eine Baumeldung mit einem Bauplan und Fotos ein. Das Bauamt erteilt Ihnen im Anschluss eine Genehmigung und gibt Ihnen gegebenenfalls noch einige Hinweise zur korrekten Wasserentsorgung.
Überdies sind Sie als Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherung zuständig. Da ein Pool gerade für Kleinkinder eine Gefahr darstellen kann, müssen Sie für ausreichend Schutz sorgen. Dazu gehören vollständig geschlossene Gartenzäune und im Einzelfall auch eine zusätzliche Abdeckung der Wasseroberfläche.
Als Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaft sollten Sie darüber hinaus vorab mit den anderen Miteigentümern absprechen, ob und unter welchen Bedingungen der Bau eines Pools akzeptiert wird. Tun Sie dies nicht, könnten diese sonst einen Abbau des Pools verlangen.
Haben Sie alle Maßnahmen getroffen und Genehmigungen erhalten, geht es an die eigentliche Planung. Hier kann Ihnen eine Fachperson im Baumarkt behilflich sein. Mit einem OBI-Gutschein erhalten Sie auf Ihr Projekt dabei sogar Rabatte. Inspiration zur Gestaltung erhalten Sie auch vorab online.
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