Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kauf von Immobilien

Vielleicht haben Sie schon einmal von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört, die Sie benötigen, wenn Sie ein Haus kaufen, erben oder vorhaben, dort einen gastwirtschaftlichen Betrieb zu eröffnen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung führt zwangsweise über das Finanzamt – denn von dort bekommen Sie das Dokument ausgestellt. Das erfolgt nicht kostenlos und Bedarf einiger Unterlagen. Vorher sollten Sie sich auch gut über den ganzen Prozess informiert haben. Einen kleinen Einblick erhalten Sie heute durch diesen Artikel, der auf die wichtigsten Punkte eingeht.

 

Zunächst einmal klären wir die Frage, was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung überhaupt ist. Das Finanzamt stellt das Dokument als Bestätigung der Zahlung der Grunderwerbssteuer aus. Diese muss durch den Käufer des Grundstücks bzw. der Eigentumswohnung erfolgt sein. Ohne eine solche Bescheinigung kann kein Eintrag im Grundbuch erfolgen und dementsprechend kann auch das Eigentum nicht auf den Käufer übertragen werden. Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie bei öffentlichen Stellen – in aller Regel kostenlos. Auch Ihr zuständiger Notar kann behilflich sein, vor allem dann, wenn es um die Antragsstellung geht. Das erspart unnötige Verzögerungen aufgrund vermeidbarer Fehler.

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Wie viel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet, hängt stark von Ihrem Finanzamt ab. Generell geht man davon aus, dass die Kosten bei ungefähr 15 € liegen. Die Bescheinigung erhalten Sie jedoch erst, wenn Sie die Bezahlung der Grundsteuer nachweisen konnten und bei der Abholung eine Ausweisung erfolgt ist. Wichtig: Geht es um einen Haus- bzw. Immobilienkauf, kann es sein, dass der beauftragte Notar diese Aufgabe ganz selbstverständlich übernimmt. Dann handelt es sich dabei um die typischen Nebenkosten eines Hauskaufs.

 

Mit diesem Grundwissen sollte Ihnen auf jeden Fall schon einmal klar sein, was die Bescheinigung ist, wo Sie diese erhalten und an welche Stellen Sie sich wenden können, falls Sie eine benötigen. Alle weiteren Informationen und Abläufe besprechen Sie am besten mit öffentlichen Stellen und Ihrem Notar.

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