Für die Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen ist es wichtig, zwischen Wohn- und Nutzfläche zu unterscheiden. Wir erklären Ihnen, was diese zwei Begriffe voneinander trennt und was genau zur Nutzungs- beziehungsweise Wohnfläche gehört.
Was ist die Nutzfläche und was ist die Wohnfläche?
Mit einfachen Worten gesagt heißt es oft, dass die Nutzungsfläche im Gegensatz zu Wohnfläche der Bereich in der Wohnung ist, der genutzt jedoch nicht bewohnt wird. Die Nutzfläche hat für gewöhnlich immer eine größere Gesamtfläche als die Wohnfläche, da sie immer ein Teil der Wohnfläche ist.
Zur Wohnfläche in einer Wohnung gehören die Grundflächen eines Raumes, die zum Aufenthalt oder zu Wohnzwecken genutzt werden, während wiederum Nutzflächen auch außerhalb der Wohnung gelegene Räume einschließt. Kurz gesagt umfasst die Wohnfläche alle bewohnbaren Flächen und die Nutzfläche auch alle unbewohnbaren Flächen.
Welche Räume gehören zur Wohnfläche?
- Wohnzimmer
- Esszimmer
- Schlaf- und Kinderzimmer
- Bad
- Flur (nur wenn er in der Wohnung liegt)
- Balkon und Terrasse (anteilig, dürfen nur zur Hälfte berechnet werden)
Welche Räume gehören zur Nutzfläche?
- Balkon und Terrasse
- Dachboden
- Keller
- Geschäftsräume, Büros
- Lager-, Kühl- oder Verkaufsräume
- Garderoben oder Abstellräume
- Operationsräume, Räume für Physiotherapie
- landwirtschaftliche Nutzfläche: Wiesen, Weiden, Äcker
Wie wird die Nutzfläche berechnet?
Eine exakte und deutliche Wohn- und Nutzflächenberechnung ist wichtig, um einen Überblick über die vorhandenen Wohn- bzw. Nutzflächen zu erhalten. Um die Nutzfläche Ihrer Wohnung zu berechnen, werden die Quadratmeterzahlen der einzelnen Flächen, welche gemäß der DIN 277 der Nutzfläche zu zurechnen sind, miteinander addiert.
Beispiel:
Wohnzimmer 23 qm
Küche 7 qm
Schlaftimmer 15 qm
Kinderzimmer 13 qm
Bad 8 qm
Flur 7 qm
Balkon 6 qm
Abstellraum 6 qm
Keller 8 qm
Daraus ergibt sich: Summe (93qm) abzüglich Flur (7qm) = 87qm Wohnfläche.
Wohnflächenberechnung:
Bei der Wohnflächenberechnung sollten sie beachten, dass Decken, die eine Höhe von mehr als 2 Metern aufweisen, vollständig angerechnet werden. Beträgt die Deckenhöhe zwischen eins und zwei Metern, wird diese nur zur Hälfte angerechnet. Liegt die Deckenhöhe jedoch unter einem Meter, darf diese Fläche nicht als Wohnfläche angerechnet werden. Im Gegensatz zur Wohnflächenberechnung spielt die Deckenhöhe bei der Berechnung der Nutzfläche keine Rolle. Ungeheizte, geschlossene Wintergärten oder auch Schwimmbäder sind zur Hälfte anzurechnen.
Was gehört weder zur Wohnfläche noch zur Nutzfläche?
Alle Verkehrsflächen in einem Haus beziehungsweise einer Wohnung gehören weder zur Wohnfläche noch zur Nutzungsfläche. Dazu zählen Eingänge, Aufzüge, Treppen- und Heizungsräume.
Genaue Angaben zur Flächenverteilung sind essenziell, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Falsche Angaben können unter anderem zur Mietminderungen führen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung-WoFIV) und Nutzflächenberechnung nach DIN 277 vertraut zu machen.
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