Warum Sie als Mieter eine private Haftpflichtversicherung haben sollten

Grundsätzlich sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, Schäden, die Sie anderen Personen zugefügt haben, zu ersetzen. Zwar sind Sie nicht gesetzlich zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verpflichtet, da ein Schaden jedoch schnell in die Millionenhöhe gehen kann, macht der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für Sie auf jeden Fall Sinn.

Denn die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen aufgrund von 

Personenschäden: bei Verletzungen, Gesundheitsschädigung oder Tod anderer Personen

Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum anderer Personen

Vermögensschäden: entgangene Gewinne in Folge von Personen- oder Sachschäden

Mietsachschäden: Schäden, die Sie als Mieter an der Wohnung des Vermieters verursachen.

Gerade den letzten Punkt wollen wir hier etwas genauer unter die Lupe nehmen. Als Mieter sind Sie nämlich nicht dazu verpflichtet, für jeden Schaden in der Wohnung aufzukommen:  Schäden aufgrund von Verschleiß, wie z.B. kleine Beschädigungen in der Fensterfassung, Schimmel, Befestigungsschäden von Nägeln, abgenutzte Fußböden sowie die Abnutzung der sanitären Einrichtungen, verstopfte Rohre und Leckagen an Leitungen werden nämlich vom Vermieter behoben. An dieser Stelle ist es auch die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung, eventuelle Ansprüche Ihres Vermieters abzuwehren, wenn sie nicht gerechtfertigt sind.

Haben Sie als Mieter allerdings fahrlässig oder sogar mutwillig einen Schaden verursacht, sind Sie dafür haftbar zu machen und müssen daher für den entstandenen Schaden aufkommen, da das BGB Sie dazu verpflichtet mit der Mietwohnung sorgfältig umzugehen. Dabei sollte im Mietvertrag genau definiert sein, was zur Mietwohnung gehört und was nicht.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung versicherte Mietsachschäden sind:

- Kratzer im Parkett oder anderen Böden 

- abgesplitterter Lack z.B. am Türrahmen

- ein Sprung an sanitären Einrichtungen wie z.b. Waschbecken, Toiletten, Badewannen und Duschen

- Schäden an Türen, Fensterrahmen, Fensterscheiben sowie 

- Schäden am eingebauten Mobiliar (wie z.B. an einer Einbauküche), sofern dieses der Mietwohnung zugehörig ist.

Selbst Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen unterliegen dem Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. 

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Einige Versicherer schließen ebenfalls Allmählichkeitsschäden mit ein. Bei Allmählichkeitsschäden sieht man erst im Laufe der Zeit, dass ein bestimmtes Ereignis zu einem Schaden geführt hat. Dies kann beispielsweise Schimmel- oder Wellenbildung in Parkett- oder Laminatböden betreffen, wenn eine Wasserleitung geringfügig beschädigt ist. Achten Sie also beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf, dass der Versicherer Allmählichkeitsschäden ebenfalls absichert.

Sollten Sie Haustiere haben, die eventuell Schäden an der Mietwohnung verursachen können, sollten Sie ebenfalls die Option der Tierhalterhaftpflichtversicherung miteinschließen. Laut §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 535 Abs.1 BGB stehen Sie nämlich in der Obhutspflicht für Ihre Haustiere und müssen für die durch diese entstandenen Schäden (Kratzspuren an Türen oder Fenstern, Urinflecken, etc.) an der Wohnung ebenfalls aufkommen. 

Fazit: Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden absolut notwendig, da sie für verhältnismäßig geringe Beiträge eventuelle Millionenschäden abdeckt. Zudem ist sie als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar. Wird bei Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung im Schadensfall mit vereinbart, so sind die Beiträge sogar nochmals deutlich günstiger.

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