Wohnungsübergabe – Wissenswertes und Tipps

Sie ziehen in eine neue Wohnung um und der Übergabetermin mit den Vermietern oder der Verwaltung der alten Wohnung steht endlich an. Damit Sie ordentlich vorbereitet zu diesem Termin erscheinen und keine bösen Überraschungen auf Sie warten, haben wir für Sie einige nützliche Tipps zusammengestellt, die dabei helfen sollen, alle Pflichten zu erfüllen – aber auch, um alle Ihre Rechte im Blick zu haben.

 

  • Sie müssen sich nicht darauf einlassen, dass die Übergabe der Wohnung vor dem Tag stattfindet, an dem Ihr Vertrag endet. Endet der Vertrag beispielsweise am 30. des Monats, müssen Sie die Wohnung nicht schon am 24. übergeben.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie dazu in der Lage sind, ein Übergabeprotokoll zu führen. Auch wenn der Vermieter das nicht von sich aus macht, können Sie als Mieter durchaus eines führen. Hierin werden Zählerstände, Mängel und Schäden und eventuelle Unstimmigkeiten eingetragen. So wissen beide Parteien auch nach der Übergabe noch genau, welche Problematiken es gab oder wo man sich eventuell noch einig werden muss.
  • Selbstverständlich sollten Sie die Wohnung vollständig leergeräumt haben. Befindet sich noch etwas im Keller, auf dem Dachboden oder in der Wohnung, kann der Vermieter es auf Ihre Kosten entsorgen lassen. Und das muss ja nicht sein, wenn es vermeidbar ist.

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  • Die Wohnung muss mindestens besenrein übergeben werden. Das heißt aber nicht, dass sie auf Hochglanz poliert sein muss.
  • Denken Sie daran, eventuelle Mängel zu beseitigen und Bohrlöcher zu verschließen. Für grobfahrlässige Schäden müssen selbstverständlich Sie aufkommen, aber sollte es sich um alltägliche Gebrauchsspuren handeln, sind Sie keinesfalls dazu verpflichtet, dafür die Reparatur zu bezahlen.
  • Eine Renovierung durchführen oder Streichen bzw neu tapezieren müssen Sie nur, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag steht – und dann auch nur so weit, dass es mit dem ursprünglichen Zustand übereinstimmt.
  • Bauliche Veränderungen sollten Sie im besten Fall rückgängig machen. Das betrifft zum Beispiel die Einbauküche – falls nicht anders mit dem Vermieter abgesprochen.

 

 

Sie sehen, bei einem Auszug gibt es viel zu beachten. Wichtig ist vor allem, dass Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie sich als Mieter nicht alles gefallen lassen und auch nicht zu allem verpflichtet sind, was der Vermieter vielleicht so verlangt. Informieren Sie sich hier gründlich und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Und: Vergessen Sie auf keinen Fall, die Schlüssel zur Übergabe mitzubringen!

 

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