Wissenswertes zur Zwangsversteigerung von Immobilien

Zwangsversteigerungen sind heutzutage gar nicht mehr so unüblich, wie man vielleicht denkt. Für den Besitzer ist es mitunter eine schwierige Angelegenheit, immerhin kommt eine Zwangsversteigerung nicht von ungefähr. Die meisten Vollstreckungsverfahren haben eine Ursache und die lautet – Zahlungsunfähigkeit. Meist ist diese mit hohen Schulden verbunden, sodass der Erlös aus der Versteigerung dazu genutzt wird, die Schuldenforderungen zu decken. Für Käufer jedoch, die nach Schnäppchen und Immobilien, die unter Wert verkauft werden, suchen, sind Zwangsversteigerungen jedoch die Anlaufstelle schlechthin, um Geld zu sparen. Nichtsdestotrotz besitzen Zwangsversteigerungen nicht nur Chancen, sondern durchaus auch einige Risiken. Wer sich für die Thematik also interessiert, sollte sich unbedingt umfassend informieren und sicherstellen, dass keine böse Überraschung auf einen zukommt.

 

Doch wie läuft so eine Zwangsversteigerung eigentlich ab?

Bevor der offizielle Termin dafür festgelegt wird, ermittelt ein Sachverständiger den aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Wird beim ersten Termin dann nicht mindestens ein Wert von 5/10 des Werts erreicht, wird die Immobilie nicht versteigert. Beim zweiten Termin jedoch gilt dieser Wert nicht mehr – und es kann vorkommen, dass Immobilien, die einen sehr hohen Verkehrswert haben für sehr wenig Geld verkauft werden.

Damit liegt eine der Chancen dann auch schon auf der Hand – die niedrigen Preise bei Zwangsversteigerungen. Dementsprechend niedrig gestalten sich auch die Kaufnebenkosten. Ein weiterer Vorteil ist die Transparenz der Zwangsversteigerungen. Denn alle Lasten und Verbindungen können schon vor dem eigentlichen Termin ganz ohne Schwierigkeiten eingesehen werden.

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Dadurch entstehen natürlich aber auch gewisse Risiken – ein Risiko ist beispielsweise, das erhebliche Mängel nicht erkannt werden können, weil die aktuellen Eigentümer nicht dazu verpflichtet sind, Interessenten ins Haus zu lassen. Auch Gutachtern können Sie den Eintritt verwähren. Dadurch ergibt sich auch direkt das nächste Problem: Es ist möglich, dass Sie nicht direkt einziehen können, weil beispielsweise die Eigentümer noch im Haus leben oder das Haus vermietet ist. Bieten Sie dennoch auf eine Immobilie, so kann dieses Gebot nicht zurückgezogen werden und ist vor Gericht ohne Weiteres gültig.

 

Denken Sie unbedingt daran, sich vor der Versteigerung umfassend zu informieren. Betreiben Sie Recherche. Nicht nur über die Immobilie, sondern auch über die Gepflogenheiten solcher Veranstaltungen. Beziehen Sie alle Fakten und Zahlen in Ihre Entscheidung mit ein und tun Sie nichts Unüberlegtes. Am Ende haben Sie eine Immobilie am Hals, die nicht einmal den niedrigen Kaufpreis Wert ist. Und das wollen Sie doch wirklich nicht riskieren.

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