Der Frühling ist rum, der Sommer naht und damit steht auch wieder jede Menge Gartenarbeit an. Vielleicht wollen Sie sogar alles umstrukturieren und entscheiden sich dazu, das gesamte Aussehen Ihres Gartens zu verändern. Angefangen damit, dass Sie sich ein Gartenhaus gönnen. Doch das können Sie – aufgrund etlicher rechtlicher Bestimmungen – nicht einfach irgendwo auf Ihrem Grundstück aufstellen.
Natürlich wäre es besonders sinnvoll, dass Haus einfach nahe an der oder sogar auf der Grundstücksgrenze in einer Ecke des Gartens aufzustellen. Das jedoch kann schon an der Frage scheitern, ob Ihr zukünftiges Gartenhäuschen eine Baugenehmigung braucht oder genehmigungsfrei ist. Um das herauszufinden ist ein Gespräch mit der Stadt ratsam. So erfahren Sie alle Rahmenbedingungen und Anforderungen und können sich entsprechend auf das Aufstellen Ihres Gartenhauses vorbereiten.
Grundsätzlich gelten die folgenden Bedingungen der MBO:
- Ihr Gartenhaus darf kein Aufenthaltsraum sein oder eine Feuerstätte haben
- In Zusammenhang mit der Grundstücksgrenze darf die Gesamtlänge maximal 9 Meter betragen
- Die mittlere Wandhöhe darf 3 Meter nicht überschreiten
Doch damit nicht genug. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Bestimmungen zur Bebauung der Grundstücksgrenze gibt es auch noch länderspezifische Richtlinien für Gartenhäuser. Um einen Besuch beim örtlichen Rathaus und ein Gespräch mit der zuständigen Person werden Sie also kaum herumkommen. Diese Bestimmungen gelten im Übrigen nicht nur für Gartenhäuser, sondern z.B. auch für Garagen und teilweise sogar für die Bepflanzung in der Nähe der Grundstücksgrenze.
Rechtlich gesehen ist es also gar nicht so einfach, den passenden Platz für Ihr Gartenhaus zu finden. Auch wenn Sie sich schon die perfekte Stelle ausgemalt haben, kann es am Ende sein, dass verschiedene Faktoren diesen Standort verhindern. Egal ob Größe oder rechtliche Bestimmung, stellen Sie sich vor dem Kauf und Aufbau einfach folgende Fragen:
- Ist mein Gartenhaus genehmigungsfrei oder brauche ich eine Erlaubnis?
- Habe ich meinen Nachbarn bereits Bescheid gegeben?
- Soll es in meinem Gartenhaus eine Feuerstelle geben oder wird es ein Aufenthaltsraum?
- Wird das Gartenhaus höher als 3 Meter und länger als 9 Meter?
- Gibt es in meinem Bundesland Sonderregeln, die zusätzlich beachtet werden müssen?
Diese kurze Liste gibt Ihnen bereits einen deutlichen Aufschluss darüber, was Sie tun können und was nicht. Hoffentlich können Sie trotz aller rechtlicher Hindernisse schon bald Ihr neues Gartenhaus in Betrieb nehmen und schöne Stunden in Ihrem neu ausgestatteten Garten verbringen.
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