Gerade in Großstädten wohnen viele Menschen auf engem Raum und so lässt es sich kaum vermeiden, vom Leben der Nachbarn etwas mitzubekommen. Nachbarschaftsstreit in Mehrfamilienhäusern wird häufig durch ruhestörenden Lärm verursacht. Wer Nachbarn hat, die stundenlang auf dem Balkon telefonieren oder bis spät in die Nacht zu lauter Musik tanzen, braucht Nerven aus Stahl. Doch müssen Sie sich als Mieter wirklich alles gefallen lassen?
Eine Umfrage des Umweltbundesamtes hat ergeben, dass rund 60 Prozent der Befragten sich neben Straßenlärm vor allem von Ihren Nachbarn gestört fühlen. Auch der Deutsche Mieterbund kann Zahlen vorlegen: Rund jeder dritte Deutsche fühlt sich durch Lärm gestört – und das zuhause. Was für den einen laut ist, kann für den anderen jedoch nur Zimmerlautstärke sein. Wer entscheidet, wann es zu laut ist?
Um Sie und andere Mieter vor Lärm zu schützen, wurden Gesetze veröffentlicht wie etwa was Bundesimmissionsschutzgesetz, welches Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen soll – zu diesen zählt auch Lärm. Zudem gibt es gesetzliche Ruhezeiten, etwa die allgemeine Nachtruhe, welche von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt sowie an Sonn- und Feiertagen. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht, wird jedoch auch häufig in Mietverträgen erwähnt und herrscht dann zwischen 12 Uhr und 15 Uhr – zu diesen Zeiten gilt Zimmerlautstärke und der Einsatz von lauten Maschinen in Haus und Hof sind untersagt.
Das Landgericht Hamburg hat beschlossen, dass Zimmerlautstärke jedoch nicht bedeutet, dass die Musik nicht auch nach nebenan dringen kann. Hier können die Gegebenheiten Ihrer Wohnung durchaus dafür sorgen, dass Sie den Fernseher oder das Radio Ihres unmittelbaren Nachbarn hören können, was gerade in Altbauwohnungen häufig der Fall ist. Alles, was hier nicht mehr als normales Wohngeräusch wahrgenommen wird und deutlich über das allgemeine Verständnis von Zimmerlautstärke hinausgeht, wird jedoch als Lärmbelästigung anerkannt.
Und wie sieht es mit Kindern aus? Tanzen, rennen, toben, kreischen und schreien – Wer über, unter oder neben Kindern wohnt, kennt das vielleicht. An manchen Tagen finden Sie einfach keine Ruhe und werden durch das ständige Poltern und Getrampel oder das Geschrei eines Neugeborenen abgelenkt. Besonders im Home Office kann das zu einer wahren Geduldsprobe werden. Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind laut Bundesimmissionsschutzgesetz allerdings keine schädliche Umwelteinwirkung. Ob Spielplatz, KiTa oder Nachbarn – gegen Kinder können Sie nur schwer vorgehen, da diese gesetzlich geschützt sind.
Doch auch für Kinder gibt es Grenzen. Häufig sind diese auch im Mietvertrag festgelegt, so ist zum Beispiel klettern und spielen im Treppenhaus meist untersagt. Die gesetzlich festgelegten allgemeinen Ruhezeiten schließen auch das Toben von Kindern ein. Sollten Sie jedoch sehr unter der Geräuschkulisse leiden, empfiehlt es sich, ein direktes Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen. Bleiben Sie rücksichtsvoll und erklären Sie Ihre Situation, sicherlich kommen Sie hierbei zu einer gemeinsamen Lösung. Eltern, die von Ihren Kindern und deren lebensfroher Art umgeben sind, nehmen die Geräusche oftmals gar nicht mehr so stark wahr wie Sie als Außenstehender.
Gleiches gilt auch bei Haustieren oder streitenden Paaren – in Maßen ist Lärm zu dulden, bellt der Hund jedoch unaufhörlich und streitet sich das Ehepaar von nebenan rund um die Uhr, können Sie einschreiten und Ihren Vermieter informieren. In Extremfällen kann Lärmbelästigung sogar zu einer Mietminderung führen.
Lärm gilt als Stressfaktor und das bereits ab etwa 65 Dezibel. Wer dauerhaftem Lärm ausgesetzt ist, kann negative Auswirkungen auf den Schlafrhythmus oder Konzentrationsschwierigkeiten verspüren, doch auch Herz-Kreislaufbeschwerden können langfristige Folge zu hohen Lärms sein. Schützen Sie sich und Ihre Ohren – mit einem SATURN-Gutschein sparen Sie jetzt auf geräuschunterdrückende Kopfhörer.
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